Feuerverzinken

Das Themenfeld "Feuerverzinken" spricht Betreiber und Hersteller von Feuerverzinkungsanlagen an. Etwa 150 Betriebe in Deutschland, die größtenteils im Industrieverband Feuerverzinken e.V. organisiert sind, arbeiten damit. Hinzu kommen noch diverse Hersteller dieser Anlagen.

"Feuerverzinken" (oder Stückverzinken) ist ein Verfahren zur Herstellung von Überzügen aus Zink oder Eisen-Zink-Legierungen, die durch Eintauchen von vorbehandelten Werkstücken aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink entstehen (siehe auch DIN EN 1461 "Stückverzinken").

Arbeitsbereiche

Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in folgenden Bereichen notwendig:

  • Vorbehandlungsverfahren:
    • entfetten
    • beizen
    • spülen
    • trocknen
    • fluxen
  • Feuerverzinken:
    • schmelztauchverzinken
  • Nachbehandlung:
    • abkühlen im Wärmebad
    • passivieren

Hersteller und Betreiber finden bei der BGHM kompetente Ansprechpartner, die Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Feuerverzinken beantworten, und pragmatische Lösungen erarbeiten. Die BGHM informiert Hersteller über die Umsetzung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen. Experten beraten Betreiber zum Thema  Gefährdungen und bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Beratung von Betreibern und Unternehmern

Für Betreiber wurde die ehemalige Sicherheitsregel "Feuerverzinkungsanlagen" (ZH1/411) im Rahmen der Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Schriften grundlegend anwenderbezogen umgearbeitet, und liegt als DGUV Information 209-086 "Stückverzinken" vor.

Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Regelungen zur Absturzsicherung am Zinkkessel, da diese von den allgemein üblichen Standardlösungen abweichen.  

Die Expositionsbeschreibung „Gefahrstoffexposition beim Stückverzinken“ unterstützt Betreiber und Unternehmer bei der Beurteilung inhalativer Gefährdungen nach der Gefahrstoffverordnung. Sie ergänzt für diese Gefährdungen die DGUV Information 209-086 „Stückverzinken“ bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Beratung von Herstellern

Die BGHM nimmt den Beratungsauftrag und die Betreuung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen wahr. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Herstellern wird durch gemeinsame Seminare mit dem Industrieverband Feuerverzinken e. V.  und durch die Teilnahme an Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen des Industrieverbandes gefördert.

Normen

Für den Bau und die Ausrüstung von Anlagen zum Feuerverzinken gibt es die europäische Norm EN 746 "Thermoprozessanlagen", die aus insgesamt acht Teilen besteht. Je nach Ausführung der Anlage sind jeweils mehrere Normteile zu berücksichtigen.

Im einfachsten Fall gilt diese Kombination:

  • Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Thermoprozessanlagen
  • Teil 2: Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme
  • Teil 4: Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen

Die Norm ist erhältlich z. B. beim Beuth-Verlag www.beuth.de

Weiterführende Informationen und Downloads