Erste Hilfe

Ein Helfer stabilisert den linken Arm einer liegenden Person. © wellphoto / Fotolia.com

Wie ist Erste Hilfe definiert?

Der Begriff der Ersten Hilfe umfasst Personen, Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen, die dem Ziel dienen, Menschen aus einer Not- oder Gefahrenlage zu befreien, zu helfen, transportfähig zu machen und der Heilbehandlung zuzuführen.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" fordert, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfender zur Verfügung stehen muss.
Informationen zum Thema Ersthelferausbildung.

Organisation

Erste Hilfe ist nicht nur nach Arbeitsunfällen erforderlich, sondern auch bei akuten Gesundheitsproblemen. Jeder Unternehmer/ jede Unternehmerin muss im Betrieb die notwendigen Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Dazu gehören neben ausgebildeten Ersthelfenden Verbandskästen, Notfall- und Rettungspläne sowie, falls erforderlich, Rettungsgeräte und Sanitätsräume. Dies bezieht sich sowohl auf stationäre Arbeitsplätze als auch auf alle weiteren Bereiche, in denen Mitarbeitende tätig sind, wie zum Beispiel auf Baustellen oder auf Fahrzeugen. Darüber hinaus sind besondere Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder Unfälle in großer Höhe oder an entlegenen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.

Pflichten

Zu den Pflichten jeder Unternehmerin / jedes Unternehmers gehört eine Dokumentation über die im Einzelfall geleistete Erste Hilfe. Die Versicherten sind  verpflichtet, den Unfall sofort im Unternehmen zu melden. Dies ist im Abschnitt „Erste Hilfe“ der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) festgehalten.

Weiterführende Informationen und Downloads

​​​​Verpflichtung zur Ersten Hilfe

  • § 323c StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
    § 323c StGB verpflichtet jeden zur Ersten Hilfe. Hilfe ist dann  erforderlich, wenn der Verletzte oder Erkrankte ohne sie weiter einer gesundheitsbedrohlichen Gefahr ausgesetzt ist und der potenzielle Ersthelfer die Gelegenheit hat, die Gefahr abzuwenden. 

Arbeitsstättenrichtlinie Erste-Hilfe Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe