Bildschirmarbeit

Sehr häufig werden im produzierenden Gewerbe die Belastungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen unterschätzt. Dabei ist hier mehrheitlich statische Haltearbeit im Gegensatz zu dynamischer Bewegungsarbeit gefragt. Die oft vorliegende Zwangshaltung und der Bewegungsmangel führen zu Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems. Wenn die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch fehlerhaft gestaltet wurden, können weitere Faktoren, wie z. B. fehlerhafte Beleuchtung, störende Geräusche, aber auch unzureichend korrigiertes Sehvermögen die Beschwerden verstärken. Vielfach führt eine Mehrzahl von „kleinen“ Störungen zur großen Wirkung. Es lohnt sich, hier anzusetzen.
Selbstbewertung:
Ihr Ergebnis: | ... | |
4 - 7 Pkt | Höchste Zeit zum Handeln! Wir unterstützen Sie bei Analyse und Prävention.* | ![]() |
2 - 3 Pkt | Prüfen Sie! Die Bedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen sollten optimiert werden. | ![]() |
0 - 1 Pkt | Sie sind auf dem richtigen Weg! Die Beschäftigten finden gute Voraussetzungen vor. | ![]() |
* Lassen Sie sich bei der Analyse und der Gefährdungsbeurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt unterstützen. Eine reguläre Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz muss in jedem Fall separat durchgeführt werden, hierfür können Ergebnisse dieser Selbstbewertung genutzt werden.
Handlungsempfehlungen:
Analysieren Sie: Wo befinden sich die Bildschirmarbeitsplätze in Ihrem Unternehmen? Welche Arbeitsmittel stehen Ihren Beschäftigten zur Verfügung? Können die Beschäftigten verschiedene Körperhaltungen einnehmen? Welche Umgebungsbedingungen beeinflussen Ihre Beschäftigten? Wie erhalten Beschäftigte bei Bedarf eine Bildschirmbrille?
Gestalten Sie: Sorgen Sie für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Gestalten Sie die Arbeitsabläufe abwechslungsreich, so dass Bewegungsarmut weitgehend vermieden wird. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zur ergonomischen Einstellung der Arbeitsmittel. Bieten Sie Bewegungstrainings an. Beziehen Sie Ihre Beschäftigten mit ein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Broschüren:
- DGUV Regel 115-401: Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
- DGUV Information 215-441 Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros
Die Checkliste "Bildschirmarbeit" steht auch als Download zur Verfügung.