PsyCheck

Foto: © Apichon Pechnun / Fotolia.com; Frauenhand am Schreiben

Für unsere Mitgliedsbetriebe bieten wir die Möglichkeit, die ersten Schritte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit Hilfe einer Beschäftigtenbefragung durchzuführen. Unser Betriebsumfrage „PsyCheck" ist eine Onlinebefragung zur Analyse und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastung. Dabei werden die Gestaltungsbereiche der arbeitsbedingten psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung und deren Auswirkungen erfasst. Somit werden die Arbeitsorganisation, die Arbeitsinhalte, die Arbeitszeit, die Arbeitsmittel, die Arbeitsumgebung und die sozialen Beziehungen der einzelnen Arbeitsbereiche genauer unter die Lupe genommen.

Im Anschluss an die Befragung erhält das Unternehmen einen umfassenden Bericht, in dem die Ergebnisse aller Arbeitsbereiche dargestellt werden. Er zeigt Risikobereiche auf und gibt Anhaltspunkte, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Zusätzlich werden Hinweise zur der Arbeitsgestaltung gegeben. Die Ergebnisse des PsyChecks unterstützen Sie somit bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Die Ableitung von Maßnahmen und die Weiterführung der Gefährdungsbeurteilung werden somit in geeigneter Form vorbereitet.

Eckpunkte zum PsyCheck 

  • Online-Befragung (Zugangsmöglichkeiten durch PC oder mobiles Endgerät) 
  • Beratung und Unterstützung durch Experten der BGHM
  • Anonyme Auswertung (Datenschutz wird gewährleistet) 
  • Eignung für Unternehmen ab 15 Beschäftigte
  • Leistung im Mitgliedsbeitrag enthalten
  • Tätigkeitsklasse(n): universell
  • Branche(n): Holz und Metall
  • Durchführungszeit der Befragung: 20 - 25 Minuten 
  • Gestaltungsbereiche und Faktoren im Sinne der Anforderungen des gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerkes 

Zusätzliche Informationen zum PsyCheck

1. Beratung

  • Durchführung eines Beratungsgespräch zum Einsatz des Umfrageinstruments PsyCheck im Unternehmen 

2. Planung

  • Zusendung der benötigten Dokumente durch die BGHM
  • Planung der Durchführung im Unternehmen z.B. durch den Arbeitsschutzausschuss
  • Festlegung einer verantwortlichen Person (Ansprechpartner), die den Ablauf der Umfragen betreut
  • Einteilung der Beschäftigten in Befragungsgruppen
  • Festlegung des Befragungszeitraums
  • Übermittlung des Zeitplans und der ausgefüllten Dokumente an die BGHM
  • Sicherung der Zugriffsrechte der Ansprechperson auf ein entsprechendes meineBGHM-Postfach

3. Durchführung 

  • Information der Beschäftigten über die bevorstehende Mitarbeiterbefragung
  • Schulung der Führungskräfte zur Thematik Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Empfehlung hierzu z.B. www.psyga.info   
  • Bereitstellung des Links zur Umfrage durch die BGHM an die Ansprechperson im Unternehmen
  • Verteilung des Links zur Umfrage an die Beschäftigten im Unternehmen durch die Ansprechperson  
  • Teilnahme der Beschäftigten über PC oder Smartphone an der Befragung
  • Abschluss der Umfragen nach Ablauf der festgelegten Dauer

4. Auswertung & Abschluss

  • Automatische Datenübertragung an die BGHM
  • Erstellung der Ergebnisberichte durch die BGHM
  • Übermittlung der Ergebnisberichte durch die BGHM an das Unternehmen
  • Abschlussgespräch mit der BGHM und Planung des weiteren Vorgehens zur Maßnahmenfindung durch das Unternehmen
     

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung finden Sie hier.

Weitere Fragen beantwortet die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsperson.
Zentrale Rufnummer der BGHM +49 6131 802-0 oder E-Mail