Hilfsmittel

Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen.

Dazu gehören Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel.

Auch die notwendigen Änderungen, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel gehören dazu.

Ist das Ziel der Heilbehandlung mit Hilfsmitteln zu erreichen, für die Festbeträge im Sinne des Krankenkassenrechts festgesetzt sind, trägt die BGHM die Kosten bis zur Höhe dieser Beträge. Verordnet der Arzt in diesen Fällen ein Hilfsmittel, dessen Preis den Festbetrag überschreitet, hat der Arzt die Versicherten auf die sich aus seiner Verordnung ergebende Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen.

Wenn das Festbetrags-Hilfsmittel nicht für den Heilerfolg ausreicht - dies ist ärztlich zu begründen -, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten des teureren Mittels.