Ärztliche Behandlung

Vorstellung beim D-Arzt

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung besonders wichtig. Unfallverletzte sollen deshalb nach einem Arbeits- oder Wegeunfall umgehend einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (kurz: D-Arzt) aufsuchen, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus andauert oder die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche beträgt. D-Ärzte sind besonders qualifizierte Chirurgen oder Orthopäden, die über räumlich und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Arztpraxen verfügen oder als D-Arzt in einem Krankenhaus arbeiten. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine hausärztliche Heilbehandlung ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung durchzuführen ist. Die besondere Heilbehandlung kann der D-Arzt selbst durchführen oder – je nach Art und Schwere der Verletzungen – in einer entsprechend ausgestatteten Klinik veranlassen. 

Hier finden Sie den nächstgelegenen D-Arzt:  Suche Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte

Ambulante und stationäre Behandlung 

Die ärztliche und zahnärztliche Behandlung wird von Ärzten oder Zahnärzten ambulant oder stationär erbracht. Sind Hilfeleistungen anderer Personen (z. B. Krankengymnasten) erforderlich, dürfen sie nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet werden. Es ist keine Praxisgebühr zu entrichten. Die Kosten der Heilbehandlung rechnet der Arzt bzw. das Krankenhaus direkt mit der BGHM ab.

Bei der stationären Behandlung werden die Kosten für die Unterbringung in der normalen Pflegeklasse übernommen. Ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten. 

BG-Kliniken

Schwere Verletzungen oder Erkrankungen sollen stationär in den eigenen Kliniken der Unfallversicherungsträger oder in speziell dafür zugelassenen Krankenhäusern behandelt werden (Verletzungsartenverfahren/Schwerstverletzungsartenverfahren). Diese Kliniken erfüllen bestimmte Qualitätsnormen und zeichnen sich hinsichtlich der ärztlichen Qualifikation in der Unfallchirurgie oder der Behandlung von Berufskrankheiten in der personellen Besetzung und der medizinisch-technischen Ausstattung durch ein besonders hohes Niveau aus.