Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Träger des „sozialen Netzes" sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die von staatlichen Behörden kontrolliert werden.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese betreuen rund 42 Millionen Versicherte in etwa drei Millionen Unternehmen. Die Berufsgenossenschaften sind in Berufsgruppen unterteilt, weil jeder Gewerbezweig seine eigenen Gefahren und Lasten grundsätzlich selbst trägt. Als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften übernimmt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Haftpflicht von nahezu 200.000 Betrieben des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes und versichert etwa 4,3 Millionen Arbeitnehmer.

 

Unternehmer

Die Unternehmer

Jeder Unternehmer gehört der für seinen Wirtschafts- und Gewerbezweig fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft an. Diese löst die einzelnen Unternehmer von ihrer Haftpflicht gegenüber ihren Mitarbeitern im Falle von Unfällen oder Berufskrankheiten ab. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sorgt dafür, dass die in ihren Mitgliedsbetrieben Beschäftigten nach Unfällen oder berufsbedingten Erkrankungen bestmöglich versorgt werden.

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Die Versicherten

Versichert ist jeder Beschäftigte in unseren Mitgliedsbetrieben, ohne Rücksicht auf die Höhe seines Einkommens und unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt, sowie Unternehmer, wenn sie bei uns eine Freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer kostenlosen Service-Hotline.