Optische Strahlung

 

Optische Strahlung ist die elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm. Zur optischen Strahlung zählen ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung.

  •       Sichtbare Strahlung (VIS-Strahlung) ist die optische Strahlung, die unmittelbar einen visuellen Eindruck hervorrufen kann. Dies ist Strahlung im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 780 nm.
  •       Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist die optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 400 nm.
  •       Infrarote Strahlung (IR-Strahlung) ist die optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 780 nm bis 1 mm.
  •       Künstliche optische Strahlung ist die optische Strahlung von künstlichen Quellen.

 

Eine übersichtliche Darstellung zur Einwirkung optischer Strahlung am Arbeitsplatz bietet der BGIA-Report 6/2008 „Grenzwertliste“ - Teil  Physikalische Einwirkungen, Kap. 4.2 Optische Strahlung (Seite 166 ff) mit Informationen zu  Wirkungen, Grenzwerten sowie Messung und Bewertung.

http://www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/pdf/rep07/biar0608/0608.pdf

 

Die europäische Richtlinie 2006/25/EG zu „Künstlicher optischer Strahlung“ gibt einen europäischen Rahmen für die Prävention von Gefährdungen durch künstliche optische  Strahlung bei der Arbeit vor, der jeweils in nationales Recht umzusetzen ist.

 

In Deutschland ist die Umsetzung der EG Richtlinie „Künstliche Optische Strahlung“ durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrVO“ erfolgt, die UV-, sichtbare und IR-Strahlung inkl. Laserstrahlung behandelt und am
27. Juli 2010 in Kraft getreten ist.

 

  •       Die OStrV gilt für die Einwirkung künstlicher optischer Strahlung: für inkohärente optische Strahlung (ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung) und kohärente optische Strahlung (Laserstrahlung). Die Expositionsgrenzwerte sind von den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) abgeleitet. 
  •       Typische künstliche optische Strahlungsquellen sind z. B. IR-Strahler für Trocknungsanlagen, offene Flammen, lichtemittierende Dioden (LED), Schweißlichtbögen, Schmelzöfen, UV-Strahler für Entkeimungs-, Beschichtungs-, Belichtungs-, Härtungs- und Trocknungsanlagen, Leuchten (z.B. Tageslichtscheinwerfer, Projektionseinrichtungen) sowie die verschiedensten Laserarten.

 

Hinweise auf bestehende berufsgenossenschaftliche Regelwerke und Fachinformationen zur Einwirkung optischer Strahlung bei der Arbeit, die im zuständigen Fachausschuss Elektrotechnik (FA ET) c/o BG ETE (http://www.bgetem.de/praev/praev_e-technik_laser.html)  sowie beim IFA (vormals BGIA) verfügbar sind - www.dguv.de oder http://www.dguv.de/ifa/de/fac/strahl/optische/index.jsp:

 

Zur Konkretisierung der Gefährdungsanalyse bei Einwirkung optischer Strahlung wird die BGI 5006 „Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung“ (10.2004) zur Anwendung empfohlen.

 

 

Zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung ist die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (BGV B2) anzuwenden. (http://www.bgetem.de/praev/praev_e-technik_laser.html und http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/bgvr-verzeichnis)

 

 

UV-Strahlung beim Schweißen

 

 

Übersicht zu Präventionsmaßnahmen: VMBG-Mitteilungsblatt 5/2010

 

 

In Ergänzung bietet eine Langfassung dieses Beitrags weitere Fachinformationen:

 

UV-Strahlung beim Schweissen: Hinweise zu Gefährdungsbeurteilung und Prävention

 

 

 

Beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) sind umfangreiche Fachinformationen zu optischer Strahlung verfügbar: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/strahl/optische/index.jsp: