Informationsermittlung

Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links finden Sie eine Reihe ausgewählter
- GESTIS Gefahrstoffinformationssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- BAUA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Gefahrstoffe im Griff - Gefahrstoffmanagement für bestimmte Berufe und Branchen
- Gefahrstoffdatenbank GisChem
- Gefahrstoffdatenbank der Länder
- Gefahrstoff-InformationsSystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (GISBAU)
- Europäisches Chemikalienbüro
- Gemeinsamer Datenpool Bund / Länder
Weitere Unterstützung bekommen Sie vom
- Messtechnischen Dienst der BGHM
Tel.: 0800 / 9990080-2
Handlungshilfen
- Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechend dem Stand der Technik ( BGI790...)
- Leitlinien zur GefStoffV - eine Arbeitshilfe für die praktische Umsetzung
- Formular zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen


