Informationsermittlung

Mit was arbeiten wir da?

Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Unter den nachfolgend aufgeführten Links finden Sie eine Reihe ausgewählter

 

Weitere Unterstützung bekommen Sie vom

  • Messtechnischen Dienst der BGHM
    Tel.: 0800 / 9990080-2

 

Handlungshilfen