Betriebsanweisung / Unterweisung

Der Arbeitgeber hat eine Betriebsanweisung zu erstellen in der Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe sowie über angemessene Schutzmaßnahmen enthalten sind.
Anhand der Betriebsanweisungen sind die Beschäftigten über auftretende Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden.
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
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