Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Arbeitgeber hat die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Beauftragung eines Arztes sicher zu stellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen.

 

Links und Downloads

Adressen:

von Betriebsärzten (www.betriebsaerzte-helfen.de)

Bundesärztekammer, dort nach Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzte mir Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ suchen