Fachausschuss Metall und Oberflächenbehandlung
FA MO: Feuerverzinken
Das Sachgebiet „Feuerverzinken“ spricht als Betreiber eine Zahl von ca. 150 Betrieben in Deutschland an. Die meisten von ihnen sind im Industrieverband Feuerverzinken e. V. organisiert. Hinzu kommen noch diverse Hersteller von Verzinkungsanlagen.
Hersteller wie auch Betreiber finden hier kompetente Partner, die sich ihrer Probleme und Fragen zur Arbeitssicherheit annehmen und pragmatische Lösungen vorschlagen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Betrieben zeigt sich in diesem Sachgebiet zum einen in der Zusammenarbeit bei Seminaren des Industrieverbandes und Beteiligung bei Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen, zum anderen bei der Beratung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen.
Für Bau und Ausrüstung von Anlagen zum Feuerverzinken gibt es die EN 746 „Thermoprozessanlagen“, die aus insgesamt acht Teilen besteht. Je nach Ausführung der Anlage sind jeweils mehrere Normteile zu berücksichtigen.
Im einfachsten Fall sind dies
Teil 1 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Thermoprozessanlagen“
Teil 2 „Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme“
Teil 4 „Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen“
Für den Betreiber wurde die ehemalige Sicherheitsregel „Feuerverzinkungsanlagen“ (ZH1/411) im Rahmen der Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Schriften grundlegend umgearbeitet und liegt als BGI 184 „Stückverzinken“ im Entwurf vor. Besonders zu erwähnen sind hier die Regelungen zur Absturzsicherung am Zinkkessel, da diese von den allgemein üblichen Standardlösungen abweichen.
Auf Wunsch kann der Entwurf zur Verfügung gestellt werden.
Fachausschuss Metall und Oberflächenbehandlung
Sachgebiet Feuerverzinken
Dr. Andreas Voßberg
Tel.: 0511-8118 11938
Fax: 0511-8118 21938
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