Gebrauchte Maschinen: Re-Use und Re-Invest

Juni 2009
Dr.-Ing. Matthias Umbreit, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Unter Re-Use und Re-Invest werden Prozesse verstanden, bei denen bereits gebrauchte Maschinen oder Teilmaschinen und deren Komponenten wiederverwendet werden. Bei einem Umbau oder Demontage von Maschinenanlagen werden insbesondere hochwertige Anlagenteile heute nicht selbstverständlich verschrottet, z.B. Industrieroboter. Sie werden oft wegen ihrer hohen Zuverlässigkeit und Lebensdauer aufbewahrt und erhalten in einer neuen Anlage ein „zweites Leben“. Dies ist unter dem Aspekt des nachhaltigen Einsatzes von Ressourcen zu begrüßen.
Probleme können sich allerdings ergeben bei der Konformitätsbewertung nach geltenden Rechtsvorschriften, z.B. Maschinenrichtlinie. Diese verlangt beim erstmaligen Inverkehrbringen einer neuen Anlage immer eine EG-Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Komponenten der neuen Anlage nicht neu hergestellt sondern bereits gebraucht sind. Mit der Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie kommen i.d.R. auch die an die Maschinenrichtlinie angeschlossenen harmonisierten Europäischen Normen zum Zuge. Die allgemeine Norm für sicherheitsrelevante Steuerungen ist DIN EN ISO 13849-1. Eine nach dieser Norm vorgesehene Berechnung des Performance Levels (PL) erfordert die Kenntnis der mittleren Zeit bis zum gefahrbringenden Ausfall jedes einzelnen Bauteils im Sicherheitskreis (MTTFd). Diese Kennzahlen sind für neu hergestellte Bauteile i.d.R. beim Hersteller auf Anfrage verfügbar, nicht jedoch für Bauteile in Maschinen, die bereits vor einigen Jahren hergestellt wurden, was die Konstrukteure in Schwierigkeiten bringen kann.
Der Fachausschuss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung FAMFS empfiehlt in Abstimmung mit dem Institut für Arbeitsschutz BGIA grundsätzlich eine durchgängige Berechnung des PL für alle in der Maschine vorhandenen Sicherheitsfunktionen. Es sollte zunächst immer versucht werden, nicht verfügbare Kennzahlen der Bauteile beim Lieferanten zu erfragen. Dies gilt auch für Bauteile, die vor Inkrafttreten der DIN EN ISO 13849-1 im Februar 2007 hergestellt wurden. Sind keine Kennzahlen vorhanden, sollte die Anwendung des in Anhang C der Norm skizzierten Verfahrens in Betracht gezogen werden. Für die in diesem Anhang aufgeführten Bauteile kann bei „guter ingenieurmäßiger Praxis“ ein Tabellenwert herangezogen werden.
Ist die Beschaffung von Daten z.B. für die Bauteile eines gebrauchten Industrieroboter nicht möglich, wird empfohlen, die Maschinensteuerung entsprechend der Anmerkung in DIN EN ISO 13849-1, Abschnitt 6.2.2 auszulegen. Danach kann in einigen Fällen - resultierend aus einer speziellen Lösung - die sicherheitsbezogene Leistungsfähigkeit der Steuerung nur durch eine Kategorie ohne zusätzlichen PLr gefordert werden. Für solche speziellen Fälle wird die Sicherheit besonders durch die Architektur bereitgestellt und die Anforderungen an die MTTF, den DC und den CCF sind dann nicht anwendbar.


