Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz
April 2009
Dipl.-Ing. Reinfried Stollewerk, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Nach langer Vorbereitung ist die neue Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen - Regeln für den sicheren Einsatz“ („Ausgabe Februar 2008“) Ende November 2008 endlich erschienen. Damit wird die bisherige Berufsgenossenschaftliche Regel - ZH1/ 74 „Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen“ von 1988 abgelöst.
Eine vollständig überarbeitete neue Ausgabe war erforderlich geworden, um einerseits Erkenntnisse aus dem Betriebsverhalten und dem Unfallgeschehen zu berücksichtigen, andererseits die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen. Dazu sind insbesondere die Abschnitte 3 „Gefährdungen beim Einsatz“ bzw. 4 „Maßnahmen zum sicheren Betrieb“ detailliert ausgearbeitet worden.
Hydraulik-Schlauchleitungen werden in fast allen Maschinen und Anlagen mit hydraulisch gesteuerten Baugruppen eingesetzt, insbesondere dort, wo starre Rohre für die Energieübertragung nicht in Frage kommen. Durch schadhafte Einbindung, Alterung, Verschleiß, Beschädigung u.v.m. stellen die Hydraulik-Schlauchleitungen eine besondere Gefährdung dar. Daher ist es erforderlich, die Hydraulik-Schlauchleitungen vor der ersten Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu prüfen und im Fehlerfall und infolge von Alterung auszuwechseln.
Die neue Berufsgenossenschaftliche Regel soll der Orientierung des Betreibers bzw. des Instandhalters von hydraulischen Maschinen und Anlagen beim Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen dienen und insbesondere die Festlegung von
- Prüfarten,
- Prüffristen,
- Prüfumfang und
- Prüfkriterien
sowie die Festlegung von Austauschintervallen von Hydraulik-Schlauchleitungen unterstützen.
Ferner werden die Rechtsgrundlagen und die Anforderungen an eine „befähigte Person“ nach TRBS 1203 näher erläutert.
Die BGR 237 enthält auch zahlreiche Tabellen mit detaillierten Empfehlungen. Die Inhalte können bei der betrieblichen Erstellung von Verfahrensanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen zum QM-Handbuch nach ISO 9001 sowie für Unterweisungen und Betriebsanweisungen von Hydraulik-Instandhaltern verwendet werden.
Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen“ ist unter Beteiligung zahlreicher Fachausschüsse der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV beim Fachausschuss Chemie erarbeitet worden.
Die BGR 237 ist über die jeweilige Berufsgenossenschaft oder den Carl Heymanns Verlag zu beziehen sowie unter <www.arbeitssicherheit.de> im Internet als pdf-Dokument erhältlich.
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