Verkettung von Anlagen

März 2009
Dipl.-Ing. Christoph Preuße, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz

 

Verkettung wird häufig gleichgesetzt mit einem Übergang von sicherheitsrelevanten Prozesssignalen von einer Maschine zur anderen. Diese Sichtweise ist sehr kurz und führt häufiger am Ziel vorbei.

Definition:
Verkettung im sicherheitstechnischen Sinn ist die zwingende Ausführung einer Aktion einer Maschine, ausgelöst von dem Befehl einer vorhergehenden Maschine, die zu neuen Gefährdungen führt.


Der „nachgehenden“ Maschine wird also von der „vorhergehenden“ Maschine befohlen, eine Aktion auszuführen. Wichtig allein ist nur das zwingende Ausführen von (fremden) Maschinenbefehlen. Dabei ist unerheblich, ob die Signalverarbeitung übergeordnet, von der einen oder anderen Maschinensteuerung, oder über beide Maschinensteuerungen erfolgt. Ebenfalls unerheblich ist die Verschaltung von Not-Halt- Kreisen.

 
Ob es sich bei einer Verkettung um eine Gesamtheit von Maschinen handelt und damit eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie vom „Verketter“ ausgestellt werden muss, klärt die Entscheidungsstrategie des BMAS. Alle drei nachfolgenden Bedingungen müssen mit „ja“ beantwortet werden:

  1. Ist eine funktionale Verknüpfung vorhanden?

  2. Ist eine steuerungstechnische Verknüpfung vorhanden?
    Hier muss gefragt werden, ob steuerungstechnische Signale einer vor- oder nachgelagerten Maschine auf diese im sicherheitstechnischen Sinne direkt wirken. Bedingt die „Fertigmeldung“ einer vorgelagerten Maschine eine unmittelbar von diesem Signal angesteuerte Aktion der Maschine, so muss diese Frage mit „ja“ beantwortet werden.

  3. Ist eine sicherheitstechnische Verknüpfung vorhanden?
    Neben den steuerungstechnischen Signalen (Punkt 2) werden in verketteten Anlagen häufig Signale, die sicherheitstechnischen Bezug haben, ausgetauscht.

 

Beim Durchführen der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie muss bei der Beantwortung der Frage: „Wann sind Maschinen verkettet?“ das Ziel verfolgt werden, Gefährdungen infolge des Zusammenwirkens der einzelnen Maschinen zu vermeiden. Vom allgemeinen Ansatz der Mensch – Maschine – Beziehung ausgehend sollte abgefragt werden, in welchen Betriebszuständen welche Personengruppen welche Tätigkeiten auszuführen haben. Dieser Ansatz ist grundlegend für alle zusammenwirkenden Maschinen und ist in ISO 11161 für komplexe Fälle ausführlich definiert und beschrieben. Er ist in jeder Richtung offen und deckt auch die nicht - offensichtlichen Gefährdungssituationen auf. Einfache Schnittstellenbetrachtungen greifen hier keineswegs weit genug.