Schadstoffe beim Schweißen

Dezember 2008
Dipl.-Ing. Villa-Elena Spiegel-Ciobanu, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Hannover


Beim Schweißen und Schneiden sowie bei verwandten Arbeitsverfahren entstehen gas- und partikelförmige Stoffe (Rauche, Stäube), die je nach Zusammensetzung, Konzentration und Expositionsdauer lungenbelastend, toxisch oder sogar krebserzeugend wirken können und somit die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

Um diese Gesundheitsgefährdung zu minimieren oder sogar sie auszuschließen, sind Maßnahmen erforderlich. Entsprechend §5 Arbeitsschutzgesetz ist für die Festlegung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und damit für eine erfolgreiche Gesundheitsvorsorge eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen notwendig.

Dazu gehört primär die Ermittlung der Informationen über die angewendeten Verfahren und Werkstoffe. Bei den Werkstoffen sind die Inhaltsstoffe der Legierung aber auch der Füllung oder Umhüllung von Bedeutung.

Hilfsmittel, z.B. Schutzgase oder Flussmittel erweitern durch ihre Zusammensetzungen das Spektrum der Stoffe, die dann als Gemisch den Atembereich des Schweißers belasten und seine Gesundheit gefährden.

Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung hängt also von verfahrensspezifischen und wirkungsspezifischen Faktoren ab. Bei mittleren, hohen und sehr hohen Emissionsraten treten ohne lüftungstechnische Maßnahmen im Atembereich des Schweißers Schadstoffkonzentrationen auf, die mehrfach die Grenzwerte überschreiten. Bei niedrigen Emissionsraten liegen die Schadstoffkonzentrationen im Atembereich des Schweißers erfahrungsgemäß im Grenzwertbereich oder knapp darunter.

Grundsätzlich liegt eine hohe Gefährdung vor, wenn bei schweißtechnischen Verfahren die Schweißrauchkonzentration den Grenzwert deutlich überschreitet. Die Bewertung kann entweder auf der Basis von konkreten Messungen oder durch gesammelte Erfahrungen aus vorherigen Untersuchungen erfolgen.

Die Verknüpfung zu den Gegebenheiten am Arbeitsplatz wird durch die arbeitsplatzspezifischen Faktoren hergestellt. Diese sind  insbesondere: räumliche  Arbeitsplatzverhältnisse (Raumvolumen), Lüftungsverhältnisse, Arbeitsposition, Körperhaltung, des Schweißers, Schweißdauer.

 

Entsprechend der Gefahrstoffverordnung steht bei der Auswahl der zu treffenden Schutzmaßnahmen insbesondere bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen das Minimierungsgebot im Vordergrund, um das Restrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Zunächst ist die Anwendung schadstoffarmer Verfahren und Werkstoffe, soweit technisch möglich, zu überprüfen.

Die Beurteilung der Lüftungssituation am Arbeitsplatz muss in jedem Fall im Vordergrund stehen. Absaugsysteme, die die Schadstoffe an der Entstehungsstelle erfassen sind am wirksamsten. Für die Umsetzung in der Praxis gibt es hierfür unterschiedliche Möglichkeiten: brennerintegrierte oder brenneraufgesetzte Erfassungselemente. Verfügbar sind auch verschiedene Ausführungen von Absaugarmen mit Düsenplatten oder auch Schweißerschutzschilde mit integrierter Absaugung. Auch stationäre Absauganlagen dienen durch optimierte Luftführung zur effektiven Entfernung der Schadstoffe aus dem Atembereich. Ergänzend stehen Anlagen zur Raumlüftung zur Verfügung.

Entsprechend der Arbeitsplatzsituation sind diese Einrichtungen und deren Anwendung zu optimieren. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel im Behälter- oder Schiffbau ist manchmal trotz der Lüftungstechnik die Einhaltung der Grenzwerte nicht möglich. Hier ist zusätzlich die Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen, wie z.B. das Tragen von mit Frischluft belüfteten Helmen angezeigt.

 

Weitere Informationen zum Thema Schadstoffe beim Schweißen sind auf der Internetseite unter http://www.bg-metall.de/praevention/fachausschuesse/fa-mo/sachgebiete/schadstoffe in der schweißtechnik.html zu finden.