Schutzmaßnahmen bei Schwenkbiegemaschinen

Juni 2008
Dipl.-Ing. Alfred Kail, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Schwenkbiegemaschinen (SBM) werden zum Biegen von Blechen, u. a. im Heizungs- und Lüftungsbau sowie Spenglereien, eingesetzt. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes fallen diese kraftbetriebenen Maschinen in den Anwendungsbereich der Richtlinie für Maschinen (MRL). Die SBM verwendet das Fertigungsverfahren Biegeumformen mit drehender Werkzeugbewegung, d. h., dass die formgebenden Werkzeugteile eine drehende Bewegung ausführen.
Ein vollständiger Biegezyklus besteht aus dem Spannen des zu biegenden Blechs zwischen Oberwange (umgangssprachlich: Spannwange) und der feststehenden Unterwange. Die anschließende Schwenkbewegung der Biegewange kann erst ausgeführt werden, wenn die Spannbewegung (vertikales Absenken der Oberwange) abgeschlossen ist. Nachdem die Biegewange wieder in die Ausgangsposition zurückgekehrt ist, kann nach dem Öffnen der Oberwange das Entnehmen des Blechs erfolgen.
Damit es während der Bedienung zu keiner Verletzung kommt, z. B. dem Einklemmen der Finger während dem Spannvorgang, sollte die SBM mindestens mit folgenden Schutzmaßnahmen ausgestattet sein:
- Not-Aus-Einrichtung am Bedienpult oder in unmittelbarer Nähe, mit der alle gefahrbringenden Bewegungen stillgesetzt werden können.
- 2-pedaliger Fußschalter mit je drei Schaltstellungen, wobei i.d.R. das linke Pedal zur Bedienung der Oberwange und das rechte Pedal zur Bedienung der Biegewange dient.
Die Schaltstellungen des linken Pedals sollten folgende Schaltfunktionen besitzen:
Stellung 0, Pedal unbetätigt - Aus, Oberwange in Ausgangsposition
Stellung 1, Pedal gegen Druckpunkt – Herabfahren der Oberwange in Tippschaltung. Die Spannbewegung muss bei einer Position von 15 mm oberhalb des Blechs selbsttätig stehen bleiben (Zwischenstopp). Erst bei erneuter Betätigung des Pedals fährt die Oberwange in die Endlage. Bei Loslassen des Pedals muss die Oberwange jederzeit stehen bleiben.
Stellung 2 , Pedal ganz durchgedrückt – Oberwange fährt für die Dauer der Betätigung auf.
Die Schaltstellungen des rechten Pedals sollten folgende Schaltfunktionen besitzen:
Stellung 0, Pedal unbetätigt - Aus, Biegewange in unterster Ruheposition
Stellung 1, Pedal gegen Druckpunkt – Start des Biegewangenzyklus, falls die Oberwange die Spannposition erreicht hat.
Stellung 2 – Pedal ganz durchgedrückt – Falls Oberwange nicht in Spannposition, fährt die Oberwange für die Dauer der Betätigung auf. Falls Oberwange in Spannposition ist, Stopp der Biegewange und Auffahren der Oberwange für die Dauer der Betätigung. - Abschließbarer Betriebsartenwahlschalter zur Umschaltung zwischen Ein- und Zweipersonenbedienung. Bei Zweipersonenbedienung muss ein zweiter Fußschalter, der die gleichen Funktionen aufweist
wie der erste Fußschalter, vorhanden sein sowie eine zusätzliche Gleichzeitigkeitsüberwachung. Wird einer der Fußschalter freigegeben, muss der jeweilige Steuerbefehl sofort aufgehoben werden. - Abweisblech, welches den gesamten Schwenkradius der Biegewange unter Einhaltung eines maximalen Abstandes von 5 mm zwischen den Biegewangenenden und dem Abweisblech überdeckt.
Weitere Informationen enthält das FA-Infoblatt Nr. 033 „Schwenkbiegemaschinen und Langabkantmaschinen: Schutzmaßnahmen“.


