Ölbrände in Härtereien

- Brand eines offenen Ölbades.
Mai 2008
Dipl.-Ing. Wolfram Schmid, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Stuttgart
Immer wieder kommt es in Härtereien zu Bränden der Ölbäder. Das Schadensmaß reicht von der kleinen Betriebsstörung bis zum Abbrand der Fertigungshalle. Um mit diesem massiven Betriebsrisiko angemessen umzugehen, empfiehlt es sich, Maßnahmen zur Vermeidung von Ölbränden zu ergreifen, genauso wie Maßnahmen für den Brandfall vorzubereiten.
Generelle präventive Maßnahmen gegen Ölbrände:
- Überprüfen des Härteöles auf Wasser. Der Wasseranteil darf 0,1 Gew.% nicht überschreiten. Das Ölabschreckbad sollte wöchentlich überprüft werden. Mindestens hat jedoch eine Kontrolle des Öls vor jedem Wiederanfahren des Ölbades zu erfolgen.
- Rechtzeitiges Nachfüllen der Ölbäder.
- Sämtliche Hilfsmittel, wie Schläuche, Fasspumpen etc. sind auf Wasserfreiheit zu überprüfen. Das neue Öl ist zu kontrollieren. Bäder dürfen nicht überfüllt werden.
- Ölfässer liegend lagern.
- Redundante Überwachung der Ölbadtemperatur (mindestens 60°C bis 70°C unter dem Flammpunkt des Abschrecköles).
- Einschalten der Umwälzeinrichtung mindestens 5 min. vor dem ersten Abschreckvorgang.
- Brandlast im Umfeld reduzieren. Dies gilt vor allem für heruntergetropftes, übergelaufenes oder verschüttetes Öl, sowie für Ölablagerungen auf Anlagen und in Absaugungen.
- Redundante Überwachung (soweit möglich) des Ölfüllstandes (min. und max.), der Ölkühlung und der Ölumwälzung.
Zusätzliche präventive Maßnahmen gegen Ölbrände bei offenen Ölbädern
- Es muss mit der Krananlage möglich sein, das Härtegut zügig in das Abschreckbad abzusenken (<0,2 m/s). Eine Kranbedienung muss ohne Gefährdung möglich sein (Fernbedienung, Hitze- und Spritzschutz). Eine Notabsenkmöglichkeit (bei Stromausfall) der Krananlage ist vorzusehen.
- Installation einer stationären Löschanlage. Die Löschanlage ist für eine massiven Brand und Temperaturbelastung auszulegen.
- Installation einer Löschabdeckung. Das Absenken der stationären Löschabdeckung (Deckel) sollte, auch bei Stromausfall, von einem gut zugänglichen und geschützten Platz möglich sein.
Und falls doch …? Für den Brandfall sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Evakuierung der Halle. Welche Mitarbeiter, Leiharbeiter, Fremdfirmen, Besucher sind in der Halle? Wo ist der Sammelpunkt?
- Ausreichende Anzahl an geeigneten betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen.
- Ausbildung der Mitarbeiter an den betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen.
- Abstimmung mit Feuerwehr. Brandlast, Anfahrtswege, Löscheinrichtungen vor Ort.
- Regeln des Zutritts zur Brandstelle je nach Dekontamination (siehe VDS 2357 „Richtlinien zur Brandschadenssanierung“).
- Weiterführung der Produktion: Vorsehen eines Krisenzentrums für die Tage danach, Verfügbarkeit von Telefon, Computer, Daten zu Produktion, Kunden, etc. Diese Einrichtung sollte auch bei einem sich ausbreitenden Brand nicht betroffen sein.
Weitergehende Informationen finden sie im entsprechenden Sachgebiet des FA MFS.


