Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen - kurze Sicherheitsinfo für Betreiber und Bediener

- Lebenswichtige Information an der Schutzscheibe: Baujahrangabe und max. Verwendungszeitraum, hier t = 8 Jahre
April 2008
Dr.-Ing. Bernd Häberle, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Stuttgart
Viele Betreiber und Benutzer wähnen sich sicher hinter den Umhausungen und Schutzscheiben ihrer Maschinen, obwohl dies in bestimmten Fällen trügerisch sein kann. Besonders tückisch ist die nicht sichtbare Versprödung der Scheibe, wenn sie trotz ihres Alters noch fast wie neu aussieht. Im Ernstfall, beim Auswurf von Maschinen-, Werkzeug- oder Werkstückteilen können diese dann nicht sicher aufgefangen werden und schwerste Verletzungen nach sich ziehen. In der Praxis tauchen folgende Probleme auf:
a. Glasscheiben, Plexi- oder Acrylglasscheiben an älteren Maschinen
Sie müssten nach neueren Erkenntnissen ein stärkeres Rückhaltevermögen aufweisen, um eine vergleichbare Sicherheit zu bieten wie moderne Polycarbonat-Schutzscheiben an Neumaschinen. Früher waren Glas, Plexi- oder Acrylglasscheiben verbreitet und entsprachen dem damaligen Stand der Technik. Daher sollte der Betreiber im Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Zur Risikominderung wird empfohlen, die Maschine drehzahlreduziert zu betreiben oder mit Polycarbonat-Schutzscheiben neuester Bauart auszustatten (genügend steife Umhausung vorausgesetzt). Ein Austausch mit Original Glas, Plexi- oder Acrylglas Ersatz-Schutzscheiben gaukelt trügerische Sicherheit vor und sollte vermieden werden.
b. Versprödete Polycarbonatscheiben an neueren Maschinen
Schutzscheiben neuerer Bauart haben üblicherweise als rückhaltende Komponente transparente Polycarbonatscheiben, die jedoch empfindlich gegen Kühlschmierstoffe sind und unter deren Einfluss verspröden können. Diese Versprödung - üblicherweise nicht sichtbar - kann eine drastisch verringerte Rückhaltefähigkeit bedeuten, wie Unfälle auch beweisen. Häufig garantiert der Schutzscheibenhersteller für seine unbeschädigte Scheibe die Rückhaltefähigkeit über einen gewissen Zeitraum. Zusammen mit dem üblicherweise auf modernen Scheiben angegebenen Herstelldatum (vgl. Bild) ergibt dies ein „Haltbarkeitsdatum“ der Schutzscheibe. Ein Betrieb über dieses „Haltbarkeitsdatum“ hinaus kann trügerische Sicherheit vortäuschen und ist nicht empfehlenswert.
Fehlen diese Informationen sind sie aus der Betriebsanleitung oder direkt über den Maschinenhersteller zu beschaffen.
Geschädigte Schutzscheiben z.B. durch Risse, Kratzer, sichtbar eingedrungene Kühlschmierstoffe oder durch ungeeignete Reinigungsmittel sollten unverzüglich ausgetauscht werden, da hierbei schnell eintretende oder schon vorhandene Versprödung wahrscheinlich ist.
Angemerkt sei, dass bei unsachgemäßem Betrieb der Schutzscheiben, z.B. über das „Haltbarkeitsdatum“ hinaus oder bei Weiterbetrieb mit geschädigter Scheibe eine mögliche Haftung vom Hersteller auf den Betreiber übergehen kann (jeweils bei nicht rechtzeitigem Austausch).


