Sicherheit bei Teleservice und Fernwartung
April 2007
Dipl.-Ing. Bodo Kälble, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Stuttgart
Teleservice (TS) reduziert Stillstandzeiten, Reise- und Personalkosten, in dem Diagnosen aber auch Manipulationen an Maschinen unter Nutzung von Datenverbindungen erfolgen.
Gegenüber einem Service direkt „vor Ort“ ist TS aber häufig mit Wahrnehmungseinschränkungen verbunden und birgt je nach Anwendung erhebliches Gefährdungspotential. Die Ursachen hierfür sind:
- Unerwartete Bewegungen oder Energiefreisetzung, die direkt durch TS ausgelöst werden oder
- unerwartete Reaktion einer Maschine nach Startbefehl, weil mit TS umparametriert, oder Programme verändert wurden.
Weitere Gesundheitsgefahren existieren durch psychische Belastungen, z.B. durch den Interessenskonflikt, Probleme beheben zu müssen, ohne die Gegebenheiten und Qualifikationen beim TS-Partner zu kennen oder durch ungenaue Anweisungen.
Sicherheitsdefizite liegen oft vor, wenn Vereinbarungen zwischen den Beteiligten fehlen. Wird TS erst im Fehlerfall unter Zeitdruck aktiviert, fehlen i. d. R. jegliche Absprachen über mögliche Folgen, Befugnisse und Verantwortungen. Die Tragweite und Möglichkeiten von der Diagnose, über Umparametrierung bzw. Umprogrammierung bis hin zur Prozessauslösung des TS sind dann oft unbekannt.
Befugnisse, Verantwortungen und notwendige Voraussetzungen, wie z.B. Qualifikationen, sollten
ebenso, wie der Umfang von der Beratung bis zum Anweisungsrecht in einem Vertrag vereinbart werden.
„Inverkehrbringer“ TS-tauglicher Maschinen haben eine umfassende Risikoanalyse auch für die TS-Option im Rahmen der CE- Konformitätsfeststellung durchzuführen. Vorhersehbare Fehlanwendungen, z.B. Fernsteuern, sind zu berücksichtigen. Die Bedienungsanleitung hat konkrete Angaben zu den TS-Möglichkeiten und den Restrisiken zu machen.
Der Maschinenbetreiber hat nach Betriebssicherheitsverordnung vor Aufnahme eines etwaigen TS eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Gleiches gilt beim TS-Anbieter für seine Servicemitarbeiter. Die jeweiligen Mitarbeiter sind unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation auszuwählen, zu unterweisen und klar zu beauftragen, wie und bis zu welchem Punkt TS praktiziert wird. Mängel führen u. a. zu psychischem Druck und werfen u. U. Haftungsfragen auf.
Grundlage für einen sicheren TS ist eine klare Abstimmung aller Beteiligten. Ein TS-Vertrag sollte daher genaue Angaben zum Umfang sowie zu Rechten und Pflichten machen.
Das Thema der Mai-Ausgabe lautet: „Sichere Bearbeitung von Magnesiumbauteilen“


