Beobachten von Fertigungsprozessen

November 2006
Dipl.-Ing. Christoph Preuße, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Beobachten von Fertigungsprozessen, sei es um in einen Prozess optimierend eingreifen zu können oder einfach nur hinzuschauen, also beim Prozess dabei zu sein –, ist eine häufig nicht zu unterschätzende Notwendigkeit, manches mal jedoch nur ein bloßer Wunsch von Mitarbeitern. Bei der Prozessbeobachtung mit gleichzeitigem oder anschließendem Eingreifen in den Fertigungsprozess muss die Möglichkeit bestehen, die gewünschte Information zu erfassen. Das birgt in der betrieblichen Praxis sicherheitsrelevante Tücken:
Grundsätzlich gilt: Wenn beobachtet werden muss, sollte dies dem Benutzer der Maschine auch ermöglicht werden; ansonsten wird manipuliert. Dabei kommt die grundlegende und verpflichtende TOP – Regel zum Tragen: Technische Maßnahmen gehen vor Organisatorischen Maßnahmen; erst zum allerletzten Schluss können zusätzlich Persönliche Maßnahmen vorgesehenen werden.
Was aber tun, wenn vom sicheren Bedienerstandort nicht beobachtet werden kann? Hier können zunächst technische Systeme wie Kameras, Mikrophone oder einfach auch Spiegel den Prozess näher an den Bediener holen. Das Auflösen von komplexen Abläufen in Einzelsätze reicht in sehr vielen Fällen aus, um bei normalem Stopp der Maschine beobachtend eingreifen zu können. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, so müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit der Bediener in die Maschine hinein sehen / gehen kann, also die äußeren Schutzeinrichtungen öffnet.
Vorab: eine solche Maßnahme ist rechtskonform, aber nur dann, wenn sie akribisch und begründbar angewendet wird. Ein einfaches Überbrücken von Schutzeinrichtungen führt zur entgegen gesetzten Seite des Ziels.
Wichtig ist, dass der Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung genau beschrieben und abgegrenzt ist. Der Bediener muss hier ebenso sicher arbeiten können wie im Normalbetrieb. Daher sind Maßnahmen wie z.B. Abstellen von nicht benötigten Bewegungen oder die Verringerung von Geschwindigkeiten auf ein ungefährliches Maß angebracht. Die Maschine muss für solche Betriebsweisen natürlich das hier anzulegende hohe sicherheitstechnische Niveau erfüllen.
Einige Anbieter von Maschinen bieten die Prozessbeobachtung als besondere Betriebsart mit an. Hier ist sehr ernst zu überlegen, ob es keine anderen Möglichkeiten gibt, um ans Ziel zu kommen. In unerwartet vielen Fällen benötigt man eine Öffnung der Schutzeinrichtungen erst gar nicht, weil andere Wege nach der Regel „TOP“ mit geringerem Aufwand zum Ziel führen.
Schriften, die auf Anforderung versendet werden können:
- Fachausschuss-Infoblatt Nr. 002
- Film: Spanende Werkzeugmaschinen – Möglichkeiten zum sicheren Betrieb
- Handlungshilfe Betriebsart 3 (PRE)
Das Thema für die Ausgabe Dezember: Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschine


