Hydraulik-Schlauchleitungen prüfen und auswechseln !

Oktober 2006
Dipl.-Ing. Reinfried Stollewerk, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz

 

Hydraulik-Schlauchleitungen werden in fast allen Maschinen und Anlagen mit hydraulisch gesteuerten Baugruppen eingesetzt, insbesondere dort, wo starre Rohre für die Fluidenergieübertragung nicht in Frage kommen.

Durch schadhafte Einbindung, Alterung, Ver-schleiß, Beschädigung u.v.m. stellen die Hydraulik-Schlauchleitungen eine besondere Gefährdung dar. Daher ist es erforderlich, die Hydraulik-Schlauchleitungen vor der ersten Benutzung und in regelmäßigen Abständen zu prüfen und im Fehlerfall und infolge von Alterung auszuwechseln. Diese Anforderungen ergeben sich aufgrund von Arbeitsschutzvor-schriften.

Die bisherige berufsgenossenschaftliche Regel - ZH1/ 74 "Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen" - stammt inhaltlich aus dem Jahr 1988 und wird derzeit in eine neue Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 237 "Hydraulik-Schlauchleitungen" überführt, mit deren Erscheinen voraussichtlich 2007 zu rechnen ist.

Der Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungs-systeme, Stahlbau (FA MFS) bei der Berufs-genossenschaft Metall-Süd BGM in Mainz hat ein Informationsblatt 015 zum Thema "Prüfen und Auswechseln von Hydraulik-Schlauch-leitungen" (1. Ausgabe 10/2005) heraus-gegeben, welches die Anforderungen und die neuen Begriffe gemäß der Betriebssicherheits-verordnung berücksichtigt.

Das neue Fachausschuss-Informationsblatt 015 soll der Orientierung des Betreibers von Maschinen und Anlagen bei der Festlegung von

  • Prüfarten,
  • Prüffristen,
  • Prüfumfang und
  • Prüfkriterien

sowie bei der Festlegung von Austausch-intervallen von Hydraulik-Schlauchleitungen dienen. Ferner werden die Rechtsgrundlagen und die Anforderungen an eine befähigte Person näher erläutert.
Das Fachausschuss-Informationsblatt enthält acht Tabellen mit detaillierten Empfehlungen. Die Inhalte können bei der betrieblichen Erstellung von Verfahrensanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen zum QM-Handbuch nach ISO 9001 sowie für Unterweisungen und Betriebsanweisungen von Hydraulik-Instand-haltern verwendet werden.

Weiter Informationen enthält das Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 015.

 

Thema Ausgabe November: "Prozessbeobachtung"