Gewindeschneidmaschinen - threading machines

September 2006
Dipl.-Ing. Alfred Kail, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz

Gewindeschneidmaschinen (GSM) dienen meist dem Schneiden von Außengewinden auf Rohren, dem Trennen von Rohren sowie Innenentgraten der Trennstellen. Es gibt GSM einerseits mit sich drehendem Werkzeug und feststehendem Werkstück (Rohr) und andererseits mit feststehendem Werkzeug und sich drehendem Werkstück. Die Länge des Werkstücks ist prinzipiell nicht begrenzt. Das Spannen der Werkstücke erfolgt mittels handbetätigtem oder kraftbetätigtem Schnellspannfutter.

Neben den Anforderungen der DIN EN 61029-1 "Sicherheit transportabler motorbetriebener Elektrowerkzeuge, Teil 1: Allgemeine Anforderungen", die die Niederspannungsrichtlinie unterstützt, müssen die GSM auch den Anforderungen der Richtlinie für Maschinen (MRL) entsprechen. Die spezifischen grundlegenden Sicherheitsanforderungen, insbesondere aufgrund der mechanischen Gefährdungen, werden z. Zt. in dem Normungsvorhaben mit dem Arbeitstitel "IEC 61029 Teil 2-12: Besondere Anforderungen an Gewindeschneidmaschinen" erarbeitet.

Spezifische mechanische Gefährdungen sind u. a. das "Erfassen oder Aufwickeln auf" oder "Einziehen oder Fangen in" sich bewegender Teile im Arbeits- und Wirkbereich der GSM, insbesondere beim sich drehenden Werkstück. Gemäß Anhang I der MRL Kapitel 1.3.8 müssen gefährdete Personen vor Gefahren durch bewegliche Teile durch geeignete Schutzeinrichtungen (SE) geschützt werden. Die Anwendung von Verkleidungen in Form von völlig geschlossenen Schutzkästen über die gesamte Länge des sich drehenden Werkstücks (z. B. Lieferlänge: 6 m) entsprechen nicht den Bedürfnissen der Praxis, da die Rüstzeit für die SE kürzer sein sollte als der Arbeitsvorgang selbst.

Eine Sicherheitsmaßnahme im Sinne der MRL ist die Verwendung eines Fußschalters mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschaltung). Dabei muss die GSM so konstruiert sein, dass die Bedienung ausschließlich per Fußschalter möglich ist und keine weiteren Befehlseinrichtungen vorhanden sind. Ein solcher Fußschalter ist der 1-pedalige Dreistufen-Sicherheitsfußschalter mit den Schaltstellungen 1 Halt (obere Stellung), 2 Betrieb (mittlere Stellung) und 3 Halt (untere Stellung). Nach dem Betätigen des Stellteils über einen Druckpunkt hinweg in Schaltstellung 3 darf ein erneutes Ingangsetzen nur nach Rückstellung des Stellteils in Schaltstellung 1 möglich sein. Die erforderliche Kraft zur Überwindung des Druckpunkts um in die Schaltstellung 3 zu gelangen, sollte ergonomisch sein und darf 350 Newton nicht übersteigen. Dieser Fußschalter bietet den Vorteil, dass in einem Gefahrenfall auch der verkrampfende Bediener, der den Fußschalter noch fester betätigt, die gefahrbringende Bewegung anhalten kann.

 

Thema der Oktoberausgabe: Prüfen und Auswechseln von Hydraulikschlauchleitungen