Umgang mit feuerflüssigen Massen

Mai 2006
Dipl.-Ing. Rudi Lackes, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Saarbrücken
In der jüngsten Vergangenheit ereigneten sich beim Umgang mit feuerflüssigen Massen Arbeitsunfälle mit schwerwiegenden Folgen, bei denen auch erhebliche Sachschäden zu verzeichnen waren. Als Ursache dieser Ereignisse stellt sich die altbekannte Tatsache heraus, dass Wasser im Rahmen vieler metallurgischer Prozesse zur Kühlung und Prozess-Steuerung unabdingbar ist, aber sich im direkten Umgang mit feuerflüssigem Material, wie Schmelzen und Schlacken, besondere Gefährdungen einstellen können.
Wird Wasser von Schmelze umschlossen oder gar eingeschlossen, erfolgt eine zwangsläufige Volumenvergrößerung, einhergehend mit einer Drucksteigerung, was zu Verpuffungen oder gar zu Explosionen führen kann. Das Herausschleudern flüssiger Metalle oder Schlacken aus Pfannen, Öfen, Gießgefäßen, Zwischenbehältern oder Notauffanggruben ist hier beispielhaft zu nennen.
Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen, die auch in branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften und Normen aufgeführt sind, müssen zur Vermeidung von Schadensfällen eingehalten werden:
- Wasser darf unter keinen Umständen von Schmelze umschlossen werden, weil dies zwangsläufig die Bildung von aufsteigendem Wasserdampf mit explosionsartigem Verlauf zur Folge hat.
- Flüssige Materialien dürfen zur Kühlung lediglich mit einem leichten Sprühstrahl beaufschlagt werden, wobei größere Wasseransammlungen wie Lachen und Tümpel zu vermeiden sind.
- Kein feuchtes Material, wie Schrott, Kalk, Legierungen und sonstige Zuschläge in Öfen, Herden oder Pfannen, einbringen.
- Metallurgische Gefäße wie z.B. Pfannen müssen nach der Neuzustellung oder Instandhaltung sorgfältig getrocknet und aufgeheizt werden.
- Zur Aufnahme flüssiger Schlacke sind ausnahmslos trockene Kübel und Behälter zu verwenden. Im Winter sind diese Gefäße schnee- und eisfrei zu halten.
- Schlackekübel sind nach der Befüllung ausreichend lang abzustellen und abkühlen zu lassen, bevor weitere Transporte durchgeführt werden.
- Beim Verkippen flüssiger Schlacke ist darauf zu achten, dass dies nur auf trockener Fläche erfolgt. Ferner ist dafür zu sorgen, dass flüssige Schlacke, die mit Wasser gekühlt werden soll, zuvor flach ausgebreitet wird. Abkühlzeiten und Standzeiten der Schlacke sind von der Betriebsleitung festzulegen und vorzugeben.
Das zuvor genannte Gedankengut ist von betrieblichen Vorgesetzten und Verantwortlichen im Rahmen von Unterweisungen und Betriebsanweisungen den Mitarbeitern weiterzugeben. Besonderes Augenmerk ist auf die Ausbildung von Neulingen und Berufsanfängern zu legen. Eine Zusammenfassung des gesamten Sachverhaltes wird in einer BGI dargestellt werden, mit deren Erscheinung Mitte 2006 zu rechnen ist.
Beitrag für die Juni-Ausgabe: Artikel zum Thema "Keine Angst vor Magnesium"


