Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen

März 2006
Dipl.-Ing. Christoph Meyer, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Der Probebetrieb von Maschinen und Anlagen ist mit besonderen Gefährdungen und höheren Risiken als der Normalbetrieb verbunden. Spezielle Tätigkeiten müssen in Gefahrenbereichen, die im normalen Produktionsbetrieb nicht zugänglich sind, oder mit erst teilweise wirksamen Schutzeinrichtungen ausgeführt werden. Die für den Normalbetrieb erforderlichen Schutzmaßnahmen können in aller Regel noch nicht in vollem Umfang getroffen werden.
Der Probebetrieb liegt als Teil des Herstellungsprozesses noch vor dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Daher können die erforderlichen Einstellungen vorgenommen werden, ohne dass die Maschine konform zur europäischen Maschinenrichtlinie sein muss. Aber es müssen dann andere Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Weder die europäische Maschinenrichtlinie noch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) enthalten Regelungen zum Probebetrieb. Jedoch sind auch während des Probebetriebs weiterhin die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.
Auf dieser Grundlage sollte zur Gewährleistung der Sicherheit während des Probebetriebs ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das neben den bereits wirksamen Sicherheitseinrichtungen noch weitere Schutzmaßnahmen enthält, wie z.B.:
- verantwortlichen Leiter des Probebetriebs benennen
- Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen nur wenn unbedingt erforderlich
- Einrichtungen zum Stillsetzen im Notfall ("Not-Aus") funktionsbereit
- Reduzierte Geschwindigkeiten (z.B. 250 mm/s ohne Quetsch- und Schergefahr, 33 mm/s bei Quetsch- und Schergefahr), ansonsten Schutzbereiche mit Ortsbindung einrichten
- Vermeidbare Bewegungen sicher abschalten
- Mitnehmbares Handbediengerät mit Zustimmtaster, Tippschalter und Not-Aus
- Gefahrbereiche kennzeichnen; Warnschilder anbringen mit Name und Telefonnummer des Verantwortlichen
- Auf Baustellen: Zutritt zu Gefahrbereichen durch feste Zäune absichern; Zugangstüren verriegeln
- Vor Probelauf der Gesamtmaschine/-anlage mit gefahrbringenden Bewegungen: Reaktion von Einzelkomponenten (Antrieben) auf Steuereingaben separat testen.
- Arbeitsanweisung erstellen; klare Trennung zwischen reinen Montagetätigkeiten und Probebetrieb
- Unterweisung durchführen
- Erste Hilfe und Rettungswege sicherstellen
Die sichere Durchführung des Probebetriebs dient nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern ebenso wirtschaftlichen Zielen wie der Vermeidung von Maschinenschäden und Terminverzug!
Weitere Informationen im Fachausschuss Informationsblatt Nr. 16
Thema April: "Drehmaschinen - In Zukunft nur noch eine Typ-C Norm?"


