Betriebliche Umsetzung der EG-Richtlinie "Vibrationen"

November 2005
Dr.-Ing. Christoph Hecker, Obmann SG "Vibration" im FA MFS, c/o Berufsgenossenschaft Metall Süd, Mainz

 

Vibrationseinwirkungen an Arbeitsplätzen können Muskel- und Skeletterkrankungen (insbesondere Wirbelsäule sowie Hand-Arm-Gelenke) und Durchblutungsstörungen an den Händen ("Weißfingerkrankheit") verursachen. Präventive Maßnahmen gegen diese Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. -schäden und damit auch gegen entsprechende Leistungsbeeinträchtigungen bis hin zu Arbeitsunfähigkeitstagen sind künftig im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie "Vibrationen" (2002/44/EG) über eine "Physikalienverordnung (PhysV)" vorgesehen. Dies kann u.a. bei folgenden Tätigkeiten erforderlich sein:

 

  • Hand-Arm-Vibrationen: z. B. bei Arbeiten mit Schleifmaschinen, Meißelhämmern, Stampfern und Rüttelplatten, Aufbruch- und Bohrhämmern, Motorkettensägen,
  • Ganzkörper-Vibrationen: z.B. langjährige Tätigkeiten als Berufskraftfahrer auf Baustellen-LKWs, auf Gradern, Radladern, Gabelstaplern auf unebenem Gelände.

 

Die EG RL "Vibrationen" gilt seit Juli 2002 auf europäischer Ebene, sie ist in nationales Recht umzusetzen, das spätestens bereits zum 6.7.2005 in Kraft getreten sein musste. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung gilt diese Richtlinie seit 6.7.2005 unmittelbar (http://bb.osha.de/docs/Wirksamwerden_RL_Vibration.pdf). Für alle anderen Unternehmen in Deutschland soll die Umsetzung im Rahmen der geplanten PhysV zusammen mit den EG Richtlinien "Lärm", "Elektromagnetische Felder" und "Optische Strahlung" erfolgen. Das Inkrafttreten der PhysV wird - nach Verabschiedung der EG RL "Optische Strahlung" - erst Ende 2005/ Anfang 2006 erwartet.

 

Grundsätzlich ist die EG RL "Vibrationen" bzw. deren nationale Umsetzung eine Konkretisierung der nach Arbeitsschutzgesetz (1996) von Arbeitgebern durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen speziell für Tätigkeiten mit Vibrationsbelastungen. Es werden Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für tägliche Vibrationsbelastungen sowie Pflichten der Arbeitgeber festgelegt.

 

Dazu werden Hinweise zur Ermittlung und Bewertung der Risiken gegeben (Gefährdungsbeurteilung - mit direktem Bezug auf internationale Normen (Ganzkörperschwingungen: ISO 2631 und Hand-Arm-Schwingungen: ISO 5349)), Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition vorgegeben (u.a. ein Vibrationsminderungsprogramm bei Überschrei-ten der Auslösewerte), eine Gesundheitüberwachung bei Überschreiten der Auslösewerte vorgeschrieben - in Deutschland über den neuen BG-lichen Grundsatz für arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems" - sowie die Unterrichtung, Unterweisung und Anhörung der Beschäftigten.

 

Ausführliche Informationen (Handlungsanleitungen, Datenbanken zur Vibrationsbelastung, Normenübersicht, Links) sind verfügbar beim SG "Vibration" des Fachausschuss MFS unter: www.bgmetallsued.de/fachausschuss/SG_Vibration.php. In Vorbereitung sind u.a. auch Handlungshilfen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unter Nutzung von Emissionsangaben ohne neue Vibrationsmessungen vor Ort.

 

Das Thema der Ausgabe Dezember lautet: "Zündfähige Gase in der Härterei - Beurteilung der Explosionsgefahren"