Ergonomie von Maschinen: Checkliste und Symposium
September 2005
Dipl.-Ing. Reinfried Stollewerk, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz
Ein reibungsloser Produktionsablauf erfordert nicht nur einen unfallfreien und störungsfreien Betrieb von Maschinen und Anlagen, die Handhabung von Maschinenteilen und Werkstücken verlangt auch, dass Arbeitsabläufe ergonomisch gestaltet sind und den Bediener nicht unnötig belasten. Dies muss insbesondere bei zunehmend höheren Produktionsvorgaben erfüllt sein.
Die EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG) fordert dazu im Anhang I Nr. 1.1.2d vom Maschinenhersteller, dass "Belästigung, Ermüdung und psychische Belastung (Stress) der Bediener unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien" bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind. Diese Schutzziele werden mit jeder Konformitätserklärung durch den Maschinenhersteller bescheinigt. Doch was gehört alles zu einer ergonomisch gebauten Maschine und wie überprüft der Maschinenkonstrukteur bzw. der Abnehmer, ob die Konstruktion ergonomisch ist?
Dazu hat das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz BGIA, St. Augustin im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) eine 95-seitige "Checkliste Ergonomie" mit einer Fülle normativer Anforderungen, Empfehlungen und Erläuterungen zur ergonomischen Gestaltung von Maschinen erarbeitet. Diese Liste bezieht sich vorrangig auf die vom FA MFS betreuten Maschinengebiete, wie CNC-Bearbeitungszentren und Drehautomaten, handbediente Dreh- und Fräsmaschinen, Ständerbohrmaschinen, Sägemaschinen, Schwenkbiegemaschinen und Tafelscheren. Teilgebiete der Checkliste wie Arbeitsplatzmaße, Stellteile, Tastaturen, Anzeigen, Displays, Gefahrensignale lassen sich bei der ergonomischen Gestaltung anderer Maschinen anwenden.
Thema Oktober: "Betrieb von Aufzugsanlagen"


