Von der bestimmungsgemäßen Verwendung zur bestimmungsgemäßen Benutzung

Juli / August 2005
Dipl.-Ing. Christoph Preuße, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz

Schon bei Inbetriebnahme und anschließendem Betrieb von neuen Maschinen beim Benutzer muss häufig die eine oder andere Schutzeinrichtung umgangen werden: Das Bedien- und Sicherheitskonzept der Maschine erfüllt häufig nicht oder nur teilweise die Anforderungen, die sich der Benutzer für dessen individuelle Fertigungsweise wünscht.

Nach dem für das Inverkehrbringen geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz muss sich ein Hersteller bereits mit Beginn der Konstruktion über die bestimmungsgemäße Verwendung und der vorhersehbaren Fehlanwendung eines Produktes im Klaren sein (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz §§5,6 "Begriffsbestimmungen").

Mit dieser bestimmt der Hersteller also, in welchen Lebenslagen (wie z.B. Aufstellung, Normalbetrieb, Instandhaltung, Fehlersuche) die Maschine zu verwenden ist und erarbeitet ein schlüssiges Schutz- und Bedienkonzept. An den späteren Benutzer müssen diese Informationen in der Betriebsanleitung weitergegeben werden.

Der Benutzer darf eine Maschine nur bestimmungsgemäß betreiben (Betriebssicherheitsverordnung § 4 Abs.1 "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel"). Die mit der Betriebsanleitung mitgelieferten Informationen sind für den Benutzer grundlegend. Weicht der Benutzer davon ab, so müssen über die von ihm erstellte Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz §5) Maßnahmen sichergestellt werden, die dafür sorgen, dass diese Abweichungen das gegebene Sicherheitsniveau nicht unterschreiten.

 

Bindeglied zwischen Hersteller und Benutzer ist die Kommunikation auch über die vorgesehene bestimmungsgemäße Benutzung im Vorfeld der Anschaffung. Hierbei hat zunächst der Benutzer das Wort: Beim Kauf von Maschinen "von der Stange" oder beim Kauf von gebrauchten Maschinen (Siehe hierzu auch: Fachausschuss-Informationsblätter 007 und 009 , 010 sowie 011 zum Thema " Kaufen / Verkaufen" ) erfolgt die Kommunikation immer über die Betriebsanleitung. (Abbildung als Download)

Besonders ausgeprägt muss die Kommunikation sein, wenn (evtl. in einer Fachnorm nicht beschriebene) Sonderbetriebsarten realisiert werden sollen. Hier muss der Hersteller die Möglichkeiten und Fähigkeiten des Betreibers genau kennen, um ein praktikables Schutz- und Bedienkonzept entwickeln zu können (Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 002 " Prozessbeobachtung in der Fertigung").

Nicht nur der Preis allein entscheidet. Wird manipuliert, dann ist keinem der beiden Parteien gedient. Es wurde eventuell zu Unrecht eine Konformität nach Maschinenrichtlinie ausgestellt. Oder der Benutzer muss eventuell aufgrund "seiner" von der vorgesehenen bestimmungsgemäßen Verwendung abweichenden bestimmungsgemäßen Benutzung nachrüsten.
Fehler in Bedienkonzepten führen zu Arbeitsunfällen; diese gilt es für alle zu vermeiden, auch unter dem Gesichtspunkt eines starken Wirtschaftsstandortes Deutschland.

 

Thema September: "Ergonomie von Maschinen: Checkliste und Symposium"