Brand- und Explosionsschutz bei der Metallbearbeitung mit Minimalmengenschmierung

Mai 2005
Dipl.-Ing. Haralf Sefrin, c/o Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, Mainz

Der Verzicht auf Kühlschmierstoffe eröffnet den Unternehmen in vielen Bereichen der spanenden Fertigung ein hohes Einsparpotenzial. Deshalb werden vorwiegend in der Automobilindustrie zunehmend Bauteile aus Guss- und Aluminiumwerkstoffen mit Minimalmengenschmierung zerspant.

Ein für die Arbeitssicherheit wichtiger Aspekt ist das Brand- und Explosionsrisiko beim Betreiben von Maschinen und Anlagen, da bei vielen Zerspanprozessen brennbare Leichtmetall-Stäube und Feinstspäne entstehen können.

Um Gefährdungen durch Brand- und Explosion vorzubeugen, fordert die Betriebssicherheitsverordnung vom Betreiber bei Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen) ein Explosionsschutzdokument als Teil der Gefährdungsbeurteilung (für bereits vorhandene Einrichtungen spätestens ab 1.1.2006).

Um sowohl Maschinenhersteller als auch Betreiber bei diesen Aufgaben zu unterstützen, führt der Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) gemeinsam mit Herstellern und Anwendern aus der Industrie ein Projekt durch. Im Vordergrund steht die Bewertung des Brand- und Explosionsrisikos an Drehmaschinen, Bearbeitungszentren und Absauganlagen bei der Metallbearbeitung mit Minimalmengenschmierung.

In Zusammenarbeit mit Experten von EXAM und BGIA werden Werkzeugmaschinen in der Serienfertigung von Motorenteilen und Getriebegehäusen vor Ort begutachtet.
Hierzu werden Staub- und Schmierstoff-Konzentrationen im Maschineninnenraum und in der Absauganlage gemessen und beurteilt. Anschließend werden im Labor die Stäube aus Maschine und Filterrückstand auf Zusammensetzung, Brand- und Ex-Kenngrößen sowie Aufwirbelungsfähigkeit untersucht. Weiterhin wurde am Institut für Produktionstechnik der Universität Karlsruhe beim Schlichtfräsen an einem Alublock unter praxisnahen "Worst-Case Bedingungen" das Brand- und Explosionsrisiko bewertet.

Ziel des Projektes ist es, den Betrieben eine Handlungshilfe zur Beurteilung des Brand- und Explosionsrisikos in Form einer offiziellen Schrift (BGI, Fachausschuss-Infoblatt) zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung findet voraussichtlich im Dezember 2005 statt und kann auf den Seiten des Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau abgerufen werden.

 

Thema Juni: "Gefahrstoffverordnung : Gefährdungsbeurteilung - Schutzstufen - Schutzmaßnahmen Handlungshilfe für KSS-Anwender"