Nachrichten
vom 18.01.12
Berufskrankheiten
Von: Dr. Römer
Der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, sowohl das Carpaltunnelsyndrom (CTS) als auch den Kehlkopfkrebs durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen.



