Nachrichten

vom 18.01.12

Berufskrankheiten

Von: Dr. Römer

Der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, sowohl das Carpaltunnelsyndrom (CTS) als auch den Kehlkopfkrebs durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen.