Die Mitgliedsnummern der Unternehmen und die Veranlagungen der Unternehmen zu den Gefahrtarifen der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften gelten bis auf Weiteres fort.
Freiwillige Unternehmerversicherung
Die MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens sind bei unserer Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert.
Doch wie sieht es mit Ihrem eigenen Versicherungsschutz aus? Wissen Sie es nicht genau?
Unternehmer und unternehmerähnliche Personen müssen eine freiwillige Versicherung abschließen, um bei einem Arbeitsunfall versichert zu sein. Ohne freiwillige Versicherung erhalten Sie keine Leistungen von uns.
Denken Sie doch einmal über eine freiwillige Versicherung nach!
Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden nicht beschäftigten Ehegatten und Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften wie Unternehmer selbständig tätig werden, sind nicht automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert. Durch eine freiwillige Versicherung können sie aber in den Genuss des gesamten Leistungsspektrums der gesetzlichen Unfallversicherung kommen.
Sie wählen dann die Versicherungssumme (Mindest- und Höchstversicherungssumme ergeben sich aus der Satzung der BGHM). Näheres können Sie den Merkblättern zur Freiwilligen Versicherung entnehmen.
Das tatsächliche Einkommen spielt keine Rolle. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher sind auch Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit. Die Leistungen für die Rehabilitation sind unabhängig von der Versicherungssumme.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die Beiträge und Leistungen der FUV. Wir stehen Ihnen natürlich auch über unsere Kontaktdaten zur Verfügung.
Aktuell: Neue Höchstversicherungssumme ab 01.01.2012
Mit Wirkung zum 01.01.2012 gilt durch eine Änderung in der Satzung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ein neuer „Höchstjahresarbeitsverdienst“. Dieser beträgt ab dem 01.01.2012
84.000,00 Euro.
Insofern haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehende Versicherung (bis zum 31.12.2011 höchstens 72.000,00 Euro) ab dem 01.01.2012 auf den Betrag von 84.000,00 Euro umzustellen. Denken Sie daran, dass ein derartiger Antrag schriftlich (vom Versicherungsnehmer persönlich unterschrieben) an die Berufsgenossenschaft zu richten ist.


