Ausgleichslast

 

Die Umlage der Ausgleichslast ist vergleichbar mit dem Länderfinanzausgleich oder dem Risikostrukturausgleich der Krankenkassen.

Dieser Beitrag wird für den Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben und ausschließlich nach dem Arbeitsentgelt berechnet. Dabei bleibt je Mitglied ein Freibetrag außer Ansatz. Ebenso bleiben die Versicherungssummen der freiwilligen Unternehmerversicherungen unberücksichtigt.

Der Beitrag berechnete sich bisher wie folgt:

(Arbeitsentgelt – Freibetrag) X Beitragsfuß

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                           1.000

Der Freibetrag orientiert sich an der Bezugsgröße und wird in der Regel jährlich angepasst. Für das  Jahr 2010 beträgt er Euro 184.000.

Neuregelungen durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG):

  

Durch das UVMG wird der bisherige Lastenausgleich der Berufsgenossenschaften durch ein neues System ersetzt, den so genannten Überaltlastausgleich. Die gesetzlichen Regelungen wurden im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch in den §§ 176 - 181 aufgenommen.

Künftig werden insbesondere solche Altlasten von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen, die durch den Strukturwandel bedingt sind (so genannte Überaltlast).

 

 

Warum waren diese Veränderungen erforderlich?

Nachteile des bisherigen Systems:

  • Das Verfahren sollte insbesondere die hohe Last der Bergbau-BG auffangen, die wegen des extremen Rückgangs der Beschäftigung insbesondere im Steinkohlebereich ihre extrem hohen Lasten (aus dem Steinkohlebereich) nicht mehr allein tragen konnte.

  • Die Entlastung orientiert sich jedoch nur daran, wie hoch die Belastung tatsächlich ist, nicht daran, für welchen Anteil davon die derzeit zahlenden Unternehmen tatsächlich verantwortlich sind.

  • Aus diesem Grunde mussten die Belastungsgrenzen extrem hoch angesetzt werden.

  • Bedingt durch die Globalisierung der letzten 15-20 Jahre und die damit verbundenen generellen Strukturverschiebungen in der gewerblichen Wirtschaft geraten aber auch BG‘en unterhalb dieser Grenze in Probleme:  Die  Beitragsbelastung eines Unternehmens wird immer stärker von den Strukturverschiebungen und immer weniger vom tatsächlichen Unfallrisiko des Gewerbezweiges bestimmt.

Was wird durch die Änderung angestrebt?

Zielsetzung des neuen Systems:

 

Das neue System trennt die Rentenlast jeder Berufsgenossenschaft in zwei Komponenten:

 

  • „Strukturlast“
    = Rentenlast, die die BG zu tragen hätte, wenn es in der Vergangenheit keine Strukturverschiebungen gegeben hätte
  • „Überaltlast“ (bzw. „Unteraltlast“)
    = Saldo zur tatsächlichen Rentenlast,
       verursacht durch höhere (niedrigere) Risiken oder mehr
       (weniger) Beschäftigte in der Vergangenheit als heute

Strukturlast

In der Praxis sieht das so aus: Zunächst bringt jede Berufsgenossenschaft Rentenlasten in der Höhe ihrer Strukturlast auf. Diese entspricht derjenigen Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele  oder so wenige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verzeichnet hätte, wie im aktuellen Jahr und auch die gemeldeten Entgelte schon immer auf dem heutigen Niveau gelegen hätten.

 

Bei der Strukturlast handelt es sich um einen versicherungsmathematisch ermittelten Wert, der wie folgt berechnet wird:

 

Unfall-Neurenten                                 x          Faktor 5,5

 

Berufskrankheiten-Neurenten             x          Faktor 3,4       x          Latenzfaktor

 

Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, wird solidarisch verteilt. In der Regel werden somit Lasten abgegeben, aber ein Teil hiervon geht in die Strukturlast derjenigen Berufsgenossenschaften ein, die eine Unteraltlast haben. Dies ist bei den Berufsgenossenschaften der Fall, die derzeit, gemessen an den aktuell verursachten Unfällen und Berufskrankheiten, unterdurchschnittlich wenige eigene Renten zu tragen haben.

Überaltlast

Der Anteil der gemeinsam zu tragenden Lasten, der nach Abzug der Unteraltlast übrig bleibt, wird dann auf alle Berufsgenossenschaften verteilt. Die Aufteilung soll nicht ausschließlich unter Berücksichtigung des Risikos der Branche (folglich unter Einbeziehung der Gefahrklasse) und ebenso wenig ausschließlich nach den Entgelten (folglich ohne Risikoberücksichtigung) erfolgen.

 

Deshalb hat der Gesetzgeber hierfür einen Verteilungsschlüssel festgelegt. Dieser sieht vor, dass 70 Prozent der Überaltlast nach Entgelten – also wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Mitglieder einer Berufsgenossenschaft – zu verteilen sind und 30 Prozent nach Neurenten – also nach dem Risiko der in dieser Berufsgenossenschaft versicherten Gewerbezweige.

 

 

Wo finden Sie diese Werte in Ihrem Beitragsbescheid 2010 wieder?

Gemeinsam zu tragende Rentenlasten, Verteilung nach Neurenten (45 Prozent)

Als Ergebnis dessen, finden Sie unter den Erklärungen zum Beitragsbescheid „1. Allgemeine Umlage“ den Berechnungsfaktor „Lastenverteilung nach Neurenten“ (Neurentenquote).

Gemeinsam zu tragende Rentenlasten, Verteilung nach Entgelten (55 Prozent)

Dieser Anteil ist unter Punkt „3. Ausgleichslast“ in Ihrem Beitragsbescheid enthalten.

Der Übergang vom alten Lastenausgleich (LAG) auf das neue System der gemeinsamen Tragung von Rentenlasten (LV) erfolgt nicht in einem Schritt, sondern stufenweise. Die Umstellung wird im Jahr 2013 abgeschlossen sein.

 

Übergang von 2008 bis 2012 in Schritten zu je 15 % und 2013 zu 10 %

Die Umlageziffern für das Jahr 2010 finden Sie unter dem Punkt "Beitragsberechnung".