Versicherung und Leistungen

Wundpflaster

Versicherungsschutz


Bei der BGHM sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den Mitgliedsbetrieben beschäftigt sind, gesetzlich unfallversichert.


Auch Praktikanten und geringfügig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer, die zeitlich begrenzt im Ausland arbeiten, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für unbefristete Auslandseinsätze kann eine Auslandsversicherung abgeschlossen werden.


Unternehmer sind bei der BGHM nicht gesetzlich unfallversichert, können aber eine Freiwillige Unternehmerversicherung abschließen.


Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Arbeitsunfälle:  sind Unfälle, die sich bei der Arbeit ereignen. [mehr]
  • Wegeunfälle:    sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen. [mehr]
  • Berufskrankheiten: sind Erkrankungen, die durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht sind. [mehr] 

 

Darüber hinaus sind bestimmte Personengruppen nach der Satzung der BGHM unfallversichert.