Versicherung und Leistungen

  • Operation
  • Wundpflaster
  • Gehschulung mit Prothesen

Heilbehandlung/medizinische Rehabilitation

 

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit sorgt die BGHM dafür, dass die Verletzten und Erkrankten je nach Art und Schwere des Gesundheitszustandes eine optimale medizinische Behandlung erhalten.

 

Mit einem Netzwerk von Ärzten (z. B. Durchgangsärzte), eigenen BG-Kliniken sowie einem guten Rehabilitationsmanagement der Bezirksverwaltungen der BGHM soll ein frühzeitiger und nachhaltiger Heilerfolg erreicht werden. Die Berufsgenossenschaft steuert und koordiniert die medizinische Behandlung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Hierbei gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente”.

 

Alle Rehabilitationsleistungen werden ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlungen der Versicherten erbracht. Es ist auch keine Praxisgebühr zu entrichten. Die Kosten der Heilbehandlung rechnet der Arzt bzw. das Krankenhaus direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.

 

Zu den Leistungen der Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation gehören insbesondere: