Versicherung und Leistungen

Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Wenn trotz aller Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht oder nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, prüft die Berufsgenossenschaft, mit welchen Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe das Ziel der Wiedereingliederung erreicht werden kann.
Sobald Zweifel auftauchen, ob der Versicherte aufgrund seiner Unfallfolgen an dem bisherigen Arbeitsplatz im Betrieb verbleiben kann, reagieren wir.
Schon während der stationären Behandlung besprechen die Reha-Manager der BG mit den Verletzten ihre Situation, um einen bestmöglichen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber wird die künftige Einsatzmöglichkeit untersucht und koordiniert. Ist eine Weiterarbeit am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, kümmert sich die BGHM in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, Berufsförderungswerken und anderen Stellen um eine anderweitige berufliche Wiedereingliederung.
An Leistungen stehen insbesondere zur Verfügung:
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Leistungen an Arbeitgeber
- Kraftfahrzeughilfe
- Wohnungshilfe


