FA MFS: Sachgebiet Kraftbetriebene Arbeitsmittel

Das Sachgebiet "Arbeitsmittel" unterstützt von berufsgenossenschaftlicher Seite insbesondere Belange der Benutzung von Arbeitsmitteln. Die Erfahrungen und das Wissen werden derzeit im Rahmen der Begleitung und Erarbeitung von Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) eingebracht. Hier besteht derzeit ein enger Erfahrungsaustausch sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis des UA1 und UA2 des Ausschuss für Betriebssicherheit. Nachfolgende TRBS sind, bzw. werden begleitet:

  • TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderunge"

  • TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen"

  • TRBS 2111 Teil 2 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen"

  • TRBS 2111 Teil 3 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen"

  • TRBS 2111 Teil 4 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel"

 

Die kompletten Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) können Sie auf den Internetseiten des BAuA als pdf-Datei ansehen bzw. herunterladen.

Darüber hinaus unterstützt das Sachgebiet Betriebe in Fragen, die sich im Zusammenhang der Benutzung von Arbeitsmitteln ergeben. Hierzu wurden auf der Internetseite des Fachausschuss Maschinenbau Fertigungssysteme Stahlbau häufig gestellte Fragen (FAQ´s) zusammengestellt und beantwortet, die jederzeit zugänglich sind.

 

Weitere Informationen bei
Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau
Sachgebiet Arbeitsmittel
Obmann Dipl.-Ing. Christoph Preuße

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