Die Mitgliedsnummern der Unternehmen, die Betriebsnummern der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften (für DEÜV-Meldung) und die Veranlagungen der Unternehmen zu den Gefahrtarifen der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften gelten bis auf Weiteres fort.
Allgemeines

Durch die Mitgliedschaft Ihres Betriebes bzw. Ihres Arbeitgebers in der BG sind Sie als Arbeitnehmer kraft Gesetzes unfallversichert.
Für jedes Unternehmen besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der für sie fachlich und örtlich zuständigen BG.
Diese Mitgliedschaft kann durch keine private Versicherung ersetzt werden. Kurz zusammengefasst heißt das:
- Mitglieder der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer.
- Versichert sind die Beschäftigten der Unternehmen.
Wenn Ihr Betrieb zum Zuständigkeitsbereich der BGHM gehört, ist die BGHM Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Betreuungsbereich der BGHM gehören derzeit rund 4 Millionen Versicherte in ca. 200.000 Unternehmen.
Was Sie als Unternehmer durch Ihre Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft insbesondere zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Kapitel. Außerdem informieren wir Sie darüber, wie Sie sich selbst und Ihre mitarbeitenden Familienangehörigen bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern können.
Zur Information der Betriebe bieten wir auch im Jahr 2012 unsere Personalseminare zum Thema "Aufgaben und Finanzierung der Berufsgenossenschaften" an. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wir möchten Ihnen in den Veranstaltungen näher bringen, wofür Ihre Beiträge verwendet werden und wie sich Ihr Beitrag berechnet.
Genaueres zum Seminarinhalt und zur Organisation können Sie dem Ablaufplan entnehmen.
Die Seminartermine und -orte für das Jahr 2012 finden Sie demnächst hier.
Aktuelles: Lohnnachweisaktion 2011 gestartet!
In diesen Tagen erhalten Sie das Formular „Lohnnachweis 2011“.
Mit diesem Formular melden Sie bitte möglichst bis zum 31. Januar 2012, spätestens jedoch bis zum 11. Februar 2012
- das Arbeitsentgelt für 2011 aller Beschäftigten Ihres Unternehmens
- die von Ihren Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden in 2011 und
- die Zahl der Beschäftigten
Das Arbeitsentgelt ist ein Faktor der Beitragsberechnung.
Über die Möglichkeit der Online-Meldung wurde im aktuellen Mitteilungsblatt ausführlich berichtet.


