Online-Informationsveranstaltung zur neuen MVO

Arbeitsalltag am PC

Maschinenverordnung – Was hat sich geändert?

Die mögliche Bereitstellung der Betriebsanleitung in digitaler Form, die Festlegung der Konformitätsbewertungsverfahren für bestimmte Maschinengattungen, „Künstliche Intelligenz“ und „Cybersicherheit“ als neue Aspekte: Das sind nur einige der Änderungen innerhalb der neuen europäischen Maschinenverordnung (MVO), die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst hat. Was Hersteller, Betreiber und alle am Konformitätsbewertungsverfahren Beteiligten über die neue MVO wissen müssen, erfahren sie in der Online-Informationsveranstaltung „Neue Maschinenverordnung – Was hat sich geändert?“.

Mit der MVO soll neu auftretenden Risiken und Herausforderungen, die neue Technologien für Maschinenprodukte mit sich bringen, Rechnung getragen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass neu in Verkehr gebrachte Maschinen grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Doch was hat sich eigentlich genau geändert? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Online-Informationsveranstaltung erfahren, welche Ziele mit der neuen Maschinenverordnung erreicht werden sollen und wie sie rechtlich einzuordnen sind. Fachleute der BGHM erläutern den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, grundlegende Anforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren. Im Fokus stehen die Änderungen der neuen Maschinenverordnung im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie.

Zielgruppe der für BGHM-Mitgliedsbetriebe kostenfreien Veranstaltung sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsratsmitglieder, CE-Beauftragte, Führungskräfte und Konstrukteurinnen und Konstrukteure, die bei Maschinenherstellern und Ausrüstern tätig sind, sowie Fachkräfte, die Maschinen verändern oder verketten.

Melden Sie sich gleich für einen der zwei Termine über meineBGHM an oder reservieren Sie sich einen Platz (Suche nach „Maschinenverordnung“)!

27. Oktober 2023, 9:30 bis 11 Uhr
07. November 2023, 9:30 bis 11 Uhr

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.