Tag des hellen Hautkrebses: Bewusstsein für Prävention schaffen

Himmel

UV-Schutz auch im Herbst bei Arbeiten im Freien immer mitdenken

Mainz (BGHM). Auch wenn die Intensität der Sonnenstrahlen im Herbst langsam abnimmt, kann UV-Schutz zur Minimierung des Hautkrebsrisikos erforderlich sein. Das rückt anlässlich des Tags des hellen Hautkrebses am 13. September in den Fokus. Wer regelmäßig oder überwiegend im Freien arbeitet, ist besonders hautkrebsgefährdet. Deshalb weist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) auf geeignete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte hin.

Aufenthaltsdauer in der Sonne reduzieren

Als größtes Organ registriert die Haut jede UV-Strahlung und jeden Sonnenbrand. Die Gefahr krankhafter Veränderungen steigt so im Laufe der Zeit an. „Bereits ab einem UV-Index von 3, der in Deutschland bei sonnigen Tagesabschnitten von Mitte März bis Mitte Oktober erreicht werden kann, können Schutzmaßnahmen notwendig sein“, erläutert Dr. Birgit Pieper, Hautschutzexpertin bei der BGHM. Der UV-Index gibt Aufschluss über die Strahlungsintensität: je höher der Wert, desto höher die Belastung. Er hängt vor allem vom Sonnenstand und damit von der Jahres- und Tageszeit ab. Die aktuellen Prognosen werden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Die Gefährdung ist aber nicht nur von der Intensität der Strahlung, sondern auch von der Aufenthaltsdauer im Freien abhängig. Das heißt: Wer längere Zeit in der Sonne arbeitet, kann auch bei einer moderaten Intensität hohen Strahlungsdosen ausgesetzt sein.

Gefährdungsbewusstsein zum Schutz der Gesundheit  

„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen ableiten und die Beschäftigten entsprechend unterweisen“, erklärt Pieper. Die Prävention erfolgt nach dem T-O-P-Prinzip: Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sind zu ergreifen. Vorrang haben technische Lösungen, also alle Formen der Verschattung, wie zum Beispiel Überdachungen und Sonnenschirme. Ergänzend sind organisatorische Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet: Sonne meiden, beispielsweise durch Verlagerung der Arbeitszeit, Anpassung der Pausen und Arbeiten in Schattenbereichen. Eine weitere Optimierung des Sonnenschutzes gelingt durch personenbezogene Maßnahmen, typischerweise also das Tragen langärmeliger Kleidung, Kopfbedeckungen mit Ohren- und Nackenschutz und Sonnenbrille. An den Körperstellen, die nicht durch Kleidung geschützt werden können, zum Beispiel im Gesichtsbereich, sind Sonnenschutzmittel anzuwenden. „Das Verhalten der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien ist ein bedeutender Faktor dafür, wie viel UV-Strahlung sie ausgesetzt sind. Daher sind Unterweisungen so wichtig: Sie schaffen ein Bewusstsein für das Gefährdungspotenzial und führen – idealerweise – zu einem entsprechenden Verhalten zum Schutz der Haut“, betont Pieper.

Die Europäische Hautkrebsstiftung (European Skin Cancer Foundation) hat den 13. September zum „Tag des hellen Hautkrebses“ erklärt, um mehr Bewusstsein für Risiken und Vorsorgemöglichkeiten zu schaffen. Heller Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung in Deutschland mit jährlich über 213.000 neu Betroffenen. Als bedeutendster Risikofaktor gilt eine zu hohe Belastung durch die UV-Strahlung des Sonnenlichts.