Gebündeltes Fachwissen für sicheres Arbeiten im Schiffbau

Schiffswerk

Werftentagung mit Informationen zu Flüssiggasantrieben und Änderung in der REACH-Verordnung

Zum 90. Mal fand in diesem Jahr die Werftentagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) statt. Die Veranstaltung bietet Arbeitsschutzfachleuten sowie Betriebsärzten und -ärztinnen in Schiffbau und Meerestechnik jährlich die Gelegenheit, sich zu wichtigen Fragen und Neuerungen auszutauschen. Das Ziel: den Beschäftigten im Schiffbau sicheres und gesundes Arbeiten nach aktuellem Kenntnisstand zu ermöglichen.

Anfang der 50er-Jahre beriet man auf der BGHM-Werftentagung noch, ob das Tragen eines Helmes nach amerikanischem und finnischem Vorbild zu empfehlen sei. Der Vorschlag einer Helmpflicht stieß dem Protokoll nach auf reges Interesse. Heute ist der Kopfschutz in aller Regel eine Selbstverständlichkeit. 2023 standen in Bad Bevensen für die 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer natürlich ganz andere Themen im Mittelpunkt des Interesses.

Schulungen sind erforderlich

Aktuell kommen zum Beispiel immer mehr Schiffe mit alternativen und umweltfreundlicheren Brennstoffen zum Einsatz. Wegen des niedrigen Schwefelgehaltes werde etwa Flüssiggas (LNG) gerne genutzt, sagt Dirk Sedlacek von der Akademie für Schiffsicherheit e.V. . Werften, in denen Schiffe mit dieser Antriebstechnologie gebaut werden, stehen in Sachen sicheres und gesundes Arbeiten daher vor neuen Herausforderungen – etwa Brand- und Explosionsgefahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen im Umgang mit Flüssiggas besonders geschult werden. Die Akademie für Schiffssicherheit e.V. hat dafür ein entsprechendes Trainingsmodell entwickelt. Sedlacek berichtete im Rahmen der Veranstaltung über die bisherigen Erfahrungen damit  in den Betrieben.

Eine Änderung in der europaweit geltenden REACH-Verordnung war ebenfalls Thema der diesjährigen Werftentagung. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Demnach müssen ab dem 23. August 2023 Verwenderinnen und Verwender von Diisocyanaten im gewerblichen und industriellen Bereich verpflichtend eine Schulung durchlaufen. Diisocyanate sind Rohstoffe für die Herstellung etwa von Polyurethan-Schäumen und Abdichtungsmitteln. Sie können unter anderem Allergien der Atemwege, Hautreaktionen und Krebs auslösen. In Deutschland dürfen aufgrund einer nationalen Regelung bereits seit 2010 nur fachkundige und besonders unterwiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Diisocyanaten und entsprechenden Gemischen arbeiten. Neu sind für hiesige Unternehmen also nur die Mindeststandards für Schulungsinhalte, die gemäß der REACH-Verordnung ab August vorgegeben sind. Die Verantwortlichen in den Betrieben müssen also Unterweisungsinhalte dahingehend überprüfen und bei Bedarf ergänzen. Die unterwiesenen Beschäftigten brauchen eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme. 

Auf Fachveranstaltungen wie der Werftentagung informiert die BGHM über neue Entwicklungen und Erkenntnisse zum sicheren und gesunden Arbeiten in den Branchen Holz und Metall. Die Veranstaltungen bieten Arbeitsschutzakteuren von BGHM-Mitgliedsunternehmen außerdem die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen und Termine gibt es unter www.bghm.de, Webcode 4556.