Kein Platz für Cannabis bei der Arbeit

Ein Cannabis-Blatt

Statement des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

In der vergangenen Woche hat das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert, es gilt ab 1. April. Der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy, erklärt dazu in einem Statement:

„Das Cannabisgesetz wird in Kraft treten. Für die Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen bleiben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei ihrer Haltung: Cannabis darf – genauso wie Alkohol und andere Drogen – hier keinen Platz haben.“ 
Da das Gesetz den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht verbietet, informiert Hussy:  „Das Regelwerk im Arbeitsschutz verpflichtet Beschäftigte jedoch, sich nicht mit Rauschmitteln in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich und andere gefährden können. Um Klarheit zu schaffen, empfehlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Arbeitgebenden daher, über Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu untersagen. In Fragen der betrieblichen Suchtprävention steht die gesetzliche Unfallversicherung Unternehmen und Einrichtungen mit ihren Angeboten zur Seite.“

Auch die BGHM bietet weiterführende Informationen und Downloads zum Thema Suchtprävention an.