Fachausschuss Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen (MHHW)

Maschinen und Geräte, die den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, helfen Unfälle zu vermeiden.

Aus diesem Grunde werden seit über zwanzig Jahren von dem Fachausschuss "Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen (MHHW)  Baumusterprüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie und deren nationale Umsetzung bestand die Notwendigkeit, das Aufgabengebiet der bis dahin bestehenden GS-Prüfstelle auf die Durchführung von EG-Baumusterprüfungen für Maschinen und Sicherheitsbauteile des Anhanges IV der Maschinenrichtlinie zu erweitern. Das hierzu notwendige Akkreditierungsverfahren wurde durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) durchgeführt.

Die Akkreditierung wurde am 31.12.92 erteilt. Anschließend erfolgte die Notifizierung bei der europäischen Kommission in Brüssel. Im Frühjahr 1997 wurde auch das Sachgebiet "Krane" in das Aufgabengebiet einbezogen.
(Europäisch notifizierte Stelle Kenn-Nr. 0393)

Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Telefon: (0211) 8224 - 827
Telefax: (0211) 8224 - 866
E-Mail

Aufgaben

Prüfung technischer Arbeitsmittel

Prüfung auf Antrag und Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifikaten:

  • EG-Baumusterprüfbescheinigungen
  • Baumusterprüfbescheinigungen
  • GS-Prüfbescheinigungen
  • BG-Prüfbescheinigungen
  • Zeichnungsgenehmigungen BG-Prüfzert-Zeichen

Europäisch notifizierte Stelle für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen nach Anhang IV Buchstabe A sowie Sicherheitsbauteilen nach Anhang IV Buchstabe B der Maschinenrichtlinie 98/37/EG:

Maschinen:

  • Pressen der Metallbearbeitung
  • Kunststoffspritzgießmaschinen
  • Gummispritzgießmaschinen
  • Maschinen zum Heben von Personen

 Sicherheitsbauteile:

  • Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen
  • Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung von ZHS
  • selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen

 Mitarbeit in nationalen und europäischen Erfahrungsaustauschkreisen der Prüf- und Zertifizierungstellen.

Prüfgebiete

Die Prüfgebiete der Prüf- und Zertifizierungsstelle MHHW können grob in die Bereiche "Maschinen" und "Sicherheitsbauteile" unterteilt werden.
Der Bereich Maschinen beinhaltet neben kompletten Maschinen und Anlagen auch Teilkomponenten, die bestimmte Sicherheitsaufgaben erfüllen müssen. Der Bereich der Sicherheitsbauteile erstreckt sich von Schutzeinrichtungen, wie z.B. Zweihandschaltungen (ZHS) und Lichtgitter (BWS) bis zu kompletten Mikroprozessorsteuerungen und komplexen Sicherheitsbussystemen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann ein Hersteller oder Importeur sein Produkt mit einem Sicherheitszeichen kennzeichnen. Zu diesen Sicherheitszeichen zählt z.B. das GS-Zeichen, welches für "Geprüfte Sicherheit" steht und auf Basis des Gerätesicherheitsgesetzes vergeben wird. Neben dem "GS"-Zeichen kann auch das so genannte "BG"-Zeichen vergeben werden, ein eigenes Zeichen der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT.

Im Gegensatz zu diesen beiden freiwilligen Sicherheitszeichen ist eine "CE" Kennzeichnung vom Hersteller obligatorisch auf jedem Produkt anzubringen, das einer europäischen Richtlinie unterliegt.

Für Hersteller von Maschinen und Sicherheitsbauteilen des Anhanges IV der Maschinenrichtlinie bedeutet dies, dass vorher eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle zwingend durchzuführen ist, wenn der Hersteller die für das jeweilige Produkt geltenden harmonisierten europäischen Normen nicht einhält oder wenn für dieses Produkt keine harmonisierten Normen existieren.