FA MFS: Sachgebiet Hydraulik / Pneumatik

Ordnungsgemäß aufgebaute Hydrospeicher
Schlauchleitungen in natürlicher Lage an einem Prüfstand

Das Sachgebiet Hydraulik und Pneumatik im Fachausschuss umfasst das Zusammenführen von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen im Themenbereich Hydraulik und Pneumatik. Zu ausgewählten Themen von allgemeinem Interesse werden Grundsatzuntersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV in Auftrag gegeben.

Im angegliederten berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreis "Hydraulik und Pneumatik (Fluidtechnik)“ sind Vertreter zahlreicher Unfallversicherungsträger, der Industrie sowie Sachverständige beteiligt, die als Experten für die Prävention im Bereich der Fluidtechnik tätig sind. Auf den Sitzungen des Arbeitskreises Hydraulik und Pneumatik wird das aktuelle Unfallgeschehen ausgewertet und die  Schutzmassnahmen beraten. Durch Betriebskontakte gewinnt der Arbeitskreis  Einblick in die aktuelle Praxis des Arbeitsschutzes zur Hydraulik- und Pneumatik-Instandhaltung und  wertvolle Erkenntnisse für die Verbesserung und die Umsetzung fachbezogener Prävention.

Grundsätzlich werden im Sachgebiet alle Fragen der Sicherheit der fluidtechnischen Ausrüstung von Maschinen behandelt. Dies umfasst sowohl die Beratung von Maschinenherstellern als auch die Instandhaltung der fluidtechnischen Ausrüstung bei Betreibern sowie die Mitarbeit bei der Regelsetzung und der Normung.

Derzeit maßgebliche harmonisierte Europäische Norm für die Sicherheit von Maschinen bzgl. der Hydraulik/Pneumatik-Ausrüstung sind die pr EN ISO 4413/4414, welche die DIN EN 982/ DIN EN 983 ablösen. Alle Normen sind beim Beuth-Verlag, Berlin (www.beuth.de) erhältlich.

Die folgenden berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationsschriften können Sie hier abrufen: 

 

 

Folgende Fachausschuss-Informationsblätter des FA MFS zur Fluidtechnik sind derzeit verfügbar:

    Angebotene Lehrgänge zum Thema Hydraulik / Pneumatik

    im Seminarangebot der BGHM:

    • INHY  Hydraulik-Instandhaltung
    • KOST Konstruktion Steuerungen (Schwerpunkt Hydraulik / Pneumatik)

     

     

    Beschaffung von Hydraulik-Schlauchmeterware und -Schlauchleitungen

    Bild: Hydraulik-Schlauchleitungen an einem Bagger, (Bild: IFA, Sankt Augustin)

    Auf Qualiät achten!

    Hydraulik-Schlauchleitungen werden in fast allen stationären und mobilen Maschinen mit hydraulisch gesteuerten Baugruppen einge­setzt, insbe­sondere dort, wo starre Rohre für die Ener­gieübertragung nicht in Frage kommen. Im Zuge der globalisierten Märkte werden zu­neh­mend auch Hydraulikschläuche aus ver­schie­­­de­nsten Ländern bezogen und meist hierzulande mit den gewünschten An­schluss­armaturen versehen und zu Hydraulik-Schlauch­leitungen verarbeitet bzw. „kon­fek­tio­niert“.

    Von Seiten der hiesigen Konfektionäre wurde dem Fachausschuss zuletzt häufiger über die un­regelmäßige Qualität der weltweit beschaff­ten bzw. angelieferten Schlauchwaren berich­tet. Die Druck- und Impuls­festigkeit sei von Lieferung zu Lieferung sehr unterschiedlich und erfülle oft nicht die Norm­anforderungen. Dies beeinflusst dann sowohl die Sicherheit von Maschinen als auch den Aufwand für deren  Instandhaltung negativ.  Auch kann ein Ma­schi­­nen­­hersteller ein Image­problem bekommen, wenn Hydraulik-Schlauch­leitungen nicht mehr die geforderten Standzeiten erreichen. Viele Konfektionäre haben dieses Problem mit der weltweit beschafften Schlauchware erkannt und arbeiten daran bzw. be­raten ihre Kunden,  nur geprüfte Premiumware mit der gewohnten Qualität einzusetzen. Aufgrund der wechselhaften Qualität sollten Be­treiber bzw. Besteller der Erst- bzw. Ersatz­beschaffung von Hydraulik-Schlauch­leitungen die nötige Vorsicht walten lassen. Auf der angelieferten Schlauchware sind die erforderlichen Angaben nach den Schlauch­lei­tungsnormen z.B. DIN EN 853-857 (Normenliste siehe z.B. Berufsgenossen­schaftliche Regel BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen“) vorhanden. Ob die Schlauchmeterware bzw. konfektionierte  Schlauch­­leitung einer Norm oder gar zu­sätzlichen Liefer­spezifikationen entspricht, kann aber nur durch Prüfungen auf geeigneten Prüfständen be­urteilt werden.

     

    Was kann getan werden?

    Grundsätzlich sollte nur geprüfte Schlauchmeter­ware und geprüfte Hydraulik-Schlauchlei­tungen und auch nur von zertifizierten Lieferanten bzw. Her­stel­lern (auch als Einkäufergemeinschaft) bezogen werden. Die Zertifizierung basiert auf einem Audit der Zulieferkette und umfasst neben der Abfrage der technischen Ausstattung des Konfektionär mit Ver­pressgeräten, die eine Reproduzierbarkeit von Pressergebnissen zulassen, und mit Berst- und  Impulsprüfständen auch ein Audit der  Betriebs­organisation einschl. eines Qualitäts­management, welches die Verfahren- und Ar­beitsanweisungen für eine dauerhaft reproduzierbare Qualität konfektio­nierter Hydrau­lik-Schlauchleitungen sicherstellt. Dazu gehören auch entsprechend hinterlegte Arbeitsprozesse bei der Einarbeitung neuer Mit­arbeiter bzgl. der Verpressung sowie bei der Auftragsbearbeitung einschl. Kontrolle bzw. Prüfungen mittels Prüfständen.  

    Der Maschinenhersteller bzw. Erstbe­schaffer sollte darauf achten, dass sein Lieferant bzw. Konfektionär  zertifiziert ist und über die technische Ausstattung und die Kenntnisse zur Überprüfung der Verpressung und ggf. der  Im­pulsfestigkeit der Hydrau­lik-Schlauch­leitun­gen nach den einschlägigen Normen ver­fügt.

    Der Konfektionär muss imstande sein, die Zuliefer­kette einschl. der Lieferanten, Inverkehr­bringer oder Direktimporteure zu überprüfen bzw. zu qualifizieren. Konfektionäre und Einkäufer­gemeinschaften können die Prüfung der weltweit beschafften Schlauchwaren bzw. Schlauchleitungen auch an  qualifizierte externe Stellen mit ent­sprechen­den Dienstleister bzw. Prüfeinrichtungen vergeben.

    Die Überprüfung von Schlauchhersteller und Schlauchmeterware umfasst folgende Teilschritte:

    1. Der Schlauchlieferant bzw. das Schlauch­material muss in einem systematischen Pro­zess einer „Werkserstbesichtigung“ bzw. die Schlauchware  einer Erstbemusterung inklusive Erstmuster­prüfbericht (oft auch FAIR, First Article Inspection Report, genannt) unterzogen wer­den. Dies stellt die generelle Tauglichkeit des Lieferanten bzw. der zu beschaffenden Artikel sicher.  Hierdurch wird die Übereinstimmung mit den relevanten Normen und Anforderungen überprüft. Die Dokumente sind zu archivieren. Die Werkserstbesichtigung sollte noch erweitert werden um Maschinenfähigkeits­unter­suchun­gen, FMEAs, Kontroll-Prozesse etc., sowohl bzgl. der Schlauchherstellung als auch den QM-Prozessen des Schlauchherstellers. Dann wendet man den recht aufwändigen PPAP (Production Part Approval Process, ein Verfahren aus der QS 9000) an.

    2. Nach bestandener Werkserstbesichtigung und Erstbemusterung muss die Qualität innerhalb der Serienlieferungen sichergestellt werden. Hier geht es um das tägliche Geschäft des Qualitäts­mana­gement. Der Konfek­tionär kann auch in diesem Fall berechtigt einen entsprechenden Prozess beim Schlauch­hersteller fordern, der eine regelmäßige Prüfung der Schlauchwaren gemäß schriftlich niedergelegtem Prüfplan umfassen sollte. Die Stich­probenanzahl innerhalb dieses Prüfplans ist i. d. Regel dynamisiert, d.h., dass ein guter Lieferant weniger häufig als ein weniger guter Lieferant geprüft wird. Schlechte Lieferanten werden entweder qualifiziert oder nicht mehr berücksichtigt.

    Jeder Konfektionär bzw. Maschinenhersteller kann diese o.g. systematischen Prozesse inklusive Evidenzen (empirische Befunde) vom Schlauch­lieferanten bzw. Konfektionär for­dern. Ein detail­lierter Abnahmeprozess ist Stand der Technik und alle Konfektionäre sollten diesen Abnahmeprozess bzgl. der Schlauchlieferanten beherrschen. Um eine immer gleichbleibende Verpressung zu gewähr­leisten, muss der Konfektionär zudem den Wartungsplan des Verpressgeräte­herstellers be­achten. Dieser sollte auch die Prüfung der Verpresswerkzeuge umfassen bzw. mögliche Nachkalibrierungen beschreiben.

    Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen“ bezeichnet die Prüfer für Hydraulik-Schlauchleitungen als „Befähigte Person“ nach TRBS 1203. Dies betrifft insbesondere die Prüfung beim Betreiber einer Maschine. Beim Hersteller der Hydraulik-Schlauchleitung d.h. beim  Konfektionär unterliegen Einhaltung von Qualitäts­kriterien und deren Kontrolle der Werksleitung bzw. der dazu eingerichteten Qualitätsprüfungsstellen. Deren Prüfprozesse sind im QM-Handbuch des zertifizierten Konfektionärs bzw. den internen Werksnormen hinterlegt, einschl. Leitung von Auf­trags­dokumenten und Zeichnung des Konfektio­närs auf die Richtigkeit seiner Arbeit. Letzteres beinhaltet  auch das Messen der Pressmaße nach Vorgaben mit der aus der QS freigegebenen und in Versuchen ermittelten Pressmaßtabelle sowie die Prüfung auf Nippeleinfall mittels Prüfdorn.

    Zur Überprüfung von Schlauchleitungen gehört ferner, dass der Konfektionär die Hydraulik-Schlauch­leitungen nur mit solchen Schläuchen und Schlaucharmaturen sowie nach solchen Ver­bindungs­verfahren hergestellt werden, die ihre Funktionssicherheit in zutreffenden Prüfverfahren ( z.B. DGUV-Test- oder TÜV-Bau­muster­­prüfung) nachgewiesen haben. Dies kann und sollte der Maschinen­her­steller vom Kon­fektionär bzw. Hersteller der Hydraulik­schlauchleitung ein­fordern.

    Eine stichprobenmäßige Überprüfung der Hydraulik-Schlauch­leitungen auf Berstdruck- und Impuls­festigkeit (nach Norm oder zusätz­lichen meist höheren Liefer­spezifikationen) auf entsprechenden Prüfständen ist mit zusätz­lichen Kosten verbunden, die an den Kunden weitergegeben werden: Qualität hat eben ihren Preis.

    Wer als Betreiber ungewöhnlich frühe oder vorzeitige Ausfälle von Hydraulik-Schlauch­leitungen feststellt, sollte dies unbedingt dem Maschinenhersteller oder dem Kon­fek­tionär mitteilen, damit das Problem durch Änderung in der Beschaf­fungskette beseitigt werden kann. 

     

    Weitere Informationen zu Hydraulik-Schlauchleitungen

    Weitere Informationen zu Auswahl, Normen  bzw. zu Auswechselintervallen von Hydraulik-Schlauch­leitungen und deren Richtwerten sind in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen“ enthalten. Dort sind auch Kriterien angeführt, die bei der Beurteilung einer Abweichung von den Richt­werten der BGR 237 bzw. einer Verlängerung oder Verkürzung der Auswechsel­intervalle her­an­gezogen werden sollten. Die Erfahrungen des Betreibers dürfen dabei  einfließen.

     

    Fragen zu Hydraulik-Schlauchleitungen beantwortet Ihnen:

    Fachausschuss Maschinenbau,
    Fertigungssysteme, Stahlbau – FA MFS
    Postfach 3780
    55027 Mainz
    Email

     

    PDF-Fassung des Beitrags "Beschaffung von Hydraulik-Schlauchmeterware und Schlauchleitungen" zum Herunterladen. (Langfassung zu VMBG-Mitteilungen 6/2010).