FA MFS: Sachgebiet Biologische Arbeitsstoffe

 

Biologische Arbeitsstoffe können die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden

Seit Jahren ist hinlänglich bekannt, dass physikalische und chemische Einflüsse zu beruflich bedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten führen können. Eine potentielle Gefährdung, die bislang in der metallverarbeitenden Branche wenig bekannt war, kann jedoch ebenso von „biologischen Einwirkungen“ d.h. von Mikroorganismen ausgehen.

Das Bewusstsein hierfür ist in der Vergangenheit, auch im Zusammenhang mit einem stärkeren Empfinden für Umweltbelange, deutlich gestiegen. Es findet mittlerweile seinen Niederschlag in berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften. So weist bereits das Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie „Arbeitsschutz“ vom 07. August 1996 (Arbeitsschutzgesetz) in § 5 Abs. (3) darauf hin das sich eine Gefährdung

„ … durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen

ergeben kann und dementsprechend im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist.

In der Abteilung Gesundheitsschutz der Hauptabteilung Prävention bei der BGHM wurde daher bereits 1995 wegweisend das Sachgebiet BIOLOGISCHE NOXEN eingerichtet.
Dabei sind hier unter dem Begriff Noxe “Stoffe” zu verstehen, die auf den menschlichen Organismus in irgendeiner Form schädigend wirken. Bei diesen “Stoffen” handelt es sich überwiegend um lebende Organismen oder Teile davon (z.B. Zellwandbruchstücke), ihre Dauer- oder Fortpflanzungsformen (Sporen) oder Stoffwechsel- (z.B. Toxine) und Ausscheidungsprodukte (z.B. Milbenkot).
In Betracht kommen dabei nicht nur Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Schimmelpilze, Hefen, Einzeller sondern auch Organismen wie Insekten, Milben, Würmer u.a..

Als Berufsgenossenschaft für den metallverarbeitenden Bereich besteht natürlich ein Schwerpunkt bei der Unterstützung der Pflege von Kühlschmierstoffen. Wassergemischte Kühlschmierstoffe unterliegen in der Regel einem mikrobiellen Befall, der nicht nur verfahrenstechnische, sondern auch hygienische Probleme bereitet.

Sowohl Anfragen von Mitgliedsbetrieben als auch forschungsorientierte Aufträge zu Untersuchungen von mikrobiell belasteten Arbeitsplätzen werden über das Sachgebiet BIOLOGISCHE NOXEN in Kooperation mit dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) und / oder externen Instituten bearbeitet.
Darüber hinaus wird die Thematik auch im Sachgebiet Biologische Arbeitsstoffe im Fachausschuss Metallbau Fertigungssysteme Stahlbau (FA MFS) aufgegriffen, dem Berufsgenossenschaften unterschiedlicher Branchen mit ähnlichen Problemstellungen angehören.
Wie im Bereich der chemischen und physikalischen Belastungen, muss auch bei den biologischen Arbeitsstoffen durch geeignete Messmethoden der vorliegende Ist-Zustand erst einmal festgestellt und interpretiert werden, bevor in weiteren Schritten kompensatorisch und letztendlich präventiv eingegriffen werden kann. Hier wurde bereits eine Reihe von verschiedenen Messverfahren standardisiert. Ein Grenzwertekonzept wie es aus der Gefahrstoffverordnung bekannt ist, sieht die Biostoffverordnung jedoch nicht vor.

  • zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung für die unterschiedlichsten Arbeitsbereiche,
  • zu Krankheitserregern und Infektionsgefährdungen (z.B.: Legionellen, Hepatitis, Tetanus, FMSE, SARS u.a.), zu Allergien, Toxinen und immunbiologischen Sachverhalten,
  • zu Schutzimpfungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Biostoffverordnung (Infektionskrankheiten, G 42) und bei beruflich erforderlichem Auslandsaufenthalt (G35),
  • zu Innenraumbelastungen (z.B. Schimmelpilzkontamination)
  • zur Ersten Hilfe

 

Stand: September 2005

Anfragen richten Sie bitte an:

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Abteilung Gesundheitsschutz
z.H. Frau Dr. Isabel Warfolomeow
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15
55 130 Mainz

oder per Email