Betreuung der Betriebe nach ASiG
Am 31. Dezember 2010 ist die neue DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten.
Dies haben die Vertreterversammlungen der 4 Vorgänger-Berufsgenossenschaften beschlossen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Für Betriebe bis zu zehn Beschäftigte und für Betriebe, die sich für die "Alternative Betreuung" (Unternehmermodell) entschieden haben, ergeben sich durch die neue Vorschrift keine Änderung. Zwei Handlungsleitfäden erläutern die Umsetzung der Vorschrift für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Versionen der ehemaligen Metall-Berufsgenossenschaften sind inhaltsgleich.
DGUV Vorschrift 2 der ehem. BGM
DGUV Vorschrift 2 der ehem. HWBG
DGUV Vorschrift 2 der ehem. MMBG
Anhänge der DGUV Vorschrift (1) 2-4 (Metallversion, identisch bei allen ehemaligen
Metallberufsgenossenschaften)
Handlungsleitfaden zur DGUV Vorschrift 2 Metall
DGUV Vorschrift 2 der ehem. HolzBG (inkl. Anhänge, Holzversion)
Handlungsleitfaden zur DGUV Vorschrift 2 Holz
Hinweis für Großbetriebe mit unterschiedlichen Standorten zum Begriff „Betrieb“




