Betreuung der Betriebe nach ASiG

Am 31. Dezember 2010 ist die neue DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten.

Dies haben die Vertreterversammlungen der 4 Vorgänger-Berufsgenossenschaften beschlossen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Für Betriebe bis zu zehn Beschäftigte und für Betriebe, die sich für die "Alternative Betreuung" (Unternehmermodell) entschieden haben, ergeben sich durch die neue Vorschrift keine Änderung. Zwei Handlungsleitfäden erläutern die Umsetzung der Vorschrift für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Versionen der ehemaligen Metall-Berufsgenossenschaften sind inhaltsgleich.

DGUV Vorschrift 2 der ehem. BGM

DGUV Vorschrift 2 der ehem. HWBG 

DGUV Vorschrift 2 der ehem. MMBG

Anhänge der DGUV Vorschrift (1) 2-4 (Metallversion, identisch bei allen ehemaligen
Metallberufsgenossenschaften)

Handlungsleitfaden zur DGUV Vorschrift 2 Metall

 

DGUV Vorschrift 2 der ehem. HolzBG  (inkl. Anhänge, Holzversion)

Handlungsleitfaden zur DGUV Vorschrift 2 Holz

 

Hinweis für Großbetriebe mit unterschiedlichen Standorten zum Begriff „Betrieb“