Robotik

Industrieroboter sind fester Bestandteil unserer modernen Arbeitswelt. Sie erhöhen die Produktivität, die Fertigungsqualität und entlasten den Menschen von monotoner und schwerer körperlicher Arbeit.
Welche Sicherheitsbestimmungen gelten für Industrieroboter?
Dies ist in den Europäisch harmonisierten Normen EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2 festgelegt. Diese Normen gelten gleichzeitig weltweit und können beim Beuth Verlag bezogen werden. Informationen über die Sicherheitsanforderungen hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in ihrer Schrift BGI 5123 zusammengefasst, die kostenfrei erhältlich ist.
Die Experten der BGHM befassen sich mit allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Konstruktion und dem Betrieb von Industrierobotern und Industrieroboteranlagen. Dabei unterscheidet man:
Kollaborierende Roboter
Schutzzäune verhindern den Zutritt von Personen zu den klassischen Industrieroboteranlagen, um schweren körperlichen Verletzungen vorzubeugen. Die BGHM beteiligt sich auch an Forschungsprojekten zur Entwicklung neuartiger Roboter, für die Zusammenarbeit von Mensch und Maschine geeignet, sogenannte kollaborierende Roboter. Die monotone Arbeit an jenen Plätzen, an denen bisher menschliches Eingreifen erforderlich war, übernehmen jetzt Roboter.
Kooperiende Roboter
Anders verhält es sich mit kooperierenden Robotern (engl. "co-operating" oder "synchronised robots"). Entgegen der Vermutungen es handele sich dabei um eine Kooperation zwischen Mensch und Roboter, bezieht sich die Zusammenarbeit vielmehr auf die Roboter untereinander. Mehrere Maschinen arbeiten gleichzeitig (synchronisiert) an einem Teil. Beim Roboterschweißen zum Beispiel kann die Effektivität einer Anlage auf diese Weise enorm gesteigert werden.
Hinsichtlich der Arbeitssicherheit unterscheiden sich Anlagen mit kooperierenden Robotern kaum von herkömmlichen Anlagen: Schutzzäune- und Türen verhindern das Betreten des Automatikbetriebes.
Eine Besonderheit sollte jedoch beim Einrichten beachtet werden. Bei kooperierenden Robotern arbeiten in der Regel alle Maschinen über eine gemeinsame Steuerung. Existiert dann für alle kooperierenden Roboter nur ein einziger Zustimmungsschalter, muss seitens des Anlagenerbauers sichergestellt sein, dass der Einrichter alle an einen Zustimmungsschalter angeschlossenen Roboter im Blick hat. Denn sobald dieser Schalter freigegeben ist, muss mit gefährlichen Bewegungen gerechnet werden. Liegen einer oder mehrere Roboter außerhalb des Blickfeldes, ist der Einrichter in Gefahr. Das Anlagen- oder das Steuerungskonzept muss dann geändert werden.
Hinweis
Weitere Fachinformationen, aber auch alle Praxishilfen, Gesetze, Verordnungen, Betriebsanweisungen, Seminare, Filme oder Internet-Links zum Thema "Maschinen" finden Sie in der Dokumentenbibliothek "Maschinensicherheit".
Weitere Fragen
Hotline: 0800 9990080-2 (kostenfreie Nummer) oder E-Mail
